Berufsschultermine
Lehrbetriebe müssen neu aufgenommene Lehrlinge binnen zwei Wochen nach Lehrzeitbeginn (einschließlich Probezeit) bei den zuständigen Berufsschuldirektionen anmelden.
Unter Berücksichtigung des Kalenders und der rechtlichen Bestimmungen werden für das Schuljahr 2020/2021 folgende Schulzeiten und Termine festgelegt: