Aufgaben
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WKOÖ-Unterstützung im UVP-Verfahren
Die WKOÖ wird – dem gesetzlichen Auftrag entsprechend – als Standortanwalt im UVP-Verfahren tätig,
wenn damit Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Oberösterreich verbunden sind.
Aufgabe des oö. Standortanwalts ist es, die Interessen der Allgemeinheit an der Realisierung von öffentlichen und betrieblichen Projekten, insbesondere die positiven Effekte auf die heimische Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Vorsorgesicherheit darzustellen und einzubringen.
Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben unterliegt die WKOÖ dem Weisungsrecht des BMDW.
Welche Projekte sind umfasst
Projekte im UVP-Genehmigungsverfahren z.B.: 4-spuriger Ausbau B1, 4-spuriger Ausbau Westbahn, Stromversorgung Zentralraum OÖ