Aufgaben
Von der Idee zum Bundesgesetz
Im Herbst 2016 hat die WK Wien erstmals die Idee der Standortanwaltschaft präsentiert – im Dezember 2018 wurde sie von der Regierung umgesetzt. Konkreter Hintergrund für die Forderung war der jahrelange Stau bei wichtigen Infrastrukturprojekten in der Ostregion wie etwa beim Lobautunnel oder beim geplanten Bau der Dritten Piste am Flughafen Wien.
Mit der Standortanwaltschaft wollte die WK Wien ein Instrument schaffen, das öffentliche Interessen wie Energieversorgung, Arbeitsplatzsicherung oder Steueraufkommen und die Interessen der Wirtschaft in Genehmigungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen besser zur Geltung kommen lässt. Nach Vorstellung der WK Wien sollte die Standortanwaltschaft am besten in der Wirtschaftskammerorganisation verankert werden.
Mit dem am 13. Dezember 2018 vom Parlament beschlossenen Abänderungsantrag zum Wirtschaftskammergesetz geschah genau das. Die Landes-Wirtschaftskammern stellen in ihrem jeweiligen Bundesland künftig die zuständige Standortanwaltschaft. Diese kann ab 1. Juli 2019 seine Arbeit aufnehmen und hat bei Umweltverträglichkeitsprüfungen Parteistellung.
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Welche Projekte sind umfasst
Projekte im UVP-Genehmigungsverfahren z.B.: Verbindungsbahn, Spange Flughafen, Breitspurbahn