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Standortanwalt

Der Standortanwalt als Brückenbauer

Der Standortanwalt bringt in UVP-Verfahren fachkundig jene öffentlichen Interessen ein, die für die Realisierung eines Vorhabens sprechen. Öffentliche Interessen, die für ein Projekt sprechen, sind z.B. verbesserte Infrastruktur und die wirtschaftliche Entwicklung in einer Region, Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen, die Versorgungssicherheit, das Steueraufkommen, aber z.B. auch die Verkehrssicherheit. Als Standortanwalt wird die Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslands tätig, siehe Kontaktseite.


Zwei Personen betrachten einen Plan
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