Runter mit der Auflagenflut
Um die Klima- und Energiewende zu schaffen, brauchen wir einen raschen Ausbau der dafür notwendigen Infrastruktur. Große Investitionen in Wasserkraft, Windkraft, Speicher, Verteil- und Übertragungsnetze oder Eisenbahnverbindungen stecken aber jahrelang im Nadelöhr Umweltverträglichkeitsprüfungs-Verfahren fest. Die Genehmigungsverfahren müssen daher besser strukturiert und beschleunigt werden.
70 Mrd. Euro zur Umsetzung der Energiewende nötig
Höchst ambitionierte Ziele zu definieren ist zu wenig! Die Politik muss die nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen, um diese auch erreichen zu können. Nach Berechnungen des Energieinstituts der Wirtschaft sind allein für den Ausbau der erneuerbaren Energien und der dazugehörigen Infrastruktur in Österreich bis 2030 Investitionen von mehr als 70 Mrd. Euro nötig. Allein der Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung und –netze wird rund 43 Mrd. Euro kosten. Mit den derzeitigen Parametern im UVP-Gesetz kann die Wende nicht erfolgen.
Nicht selten kommt es vor, dass sich Verfahren über mehrere Jahre erstrecken. Vor dem Hintergrund unserer Klima- und Energieziele können wir uns diese Verzögerungen in vielen Fällen (z.B. Pumpspeicherkraftwerke, Windparks, Ausbau der Stromleitungsinfrastruktur etc.) aber nicht leisten. Aus diesem Grund braucht es eine umfassende Novellierung des UVP-G als Antrieb für die Energiewende und zum Wohle des heimischen Wirtschaftsstandortes.
Vorschläge für die Beschleunigung und Effizienzsteigerung von UVP-Verfahren
1. Effizientere UVP-Verfahren durch bessere Strukturierung
- Vorbringen innerhalb eines Zeitplans, somit keine Wiederholungen, kein Zurück zum Start
- „Einfrieren des Stands der Technik“ gegen endlose Verfahrensschleifen
- Faire Kostentragungsregelung – damit alle Einwände so früh wie möglich auf den Tisch kommen
2. Ausgleichsmaßnahmen durch Klarstellungen erleichtern
- Ausgleichsgemeinden sind keine UVP-Standortgemeinden
- Es ist kein 1 zu 1 Ausgleich von allen Beeinträchtigungen erforderlich
- Ausgleichsmaßnahmen bedürfen nicht ihrerseits einer Umweltverträglichkeitserklärung
- Verfügungsnachweise über alle für Ausgleichsmaßnahmen benötigten Flächen müssen nicht bereits bei der Genehmigung vorliegen
3. Abbau unnötiger Genehmigungshürden - faire Chancen für gute Projekte
- Interessenabwägungen gemäß anzuwendender Materiengesetze (zB Forstgesetz, Wasserrechtsgesetz, Naturschutzgesetze der Länder) sind auch im UVP-Verfahren zu berücksichtigen
- Abstellen auf ein realistisches Szenario bei der Genehmigungsentscheidung anstelle einer Worst-case-Betrachtung
- Rechtssicherheit für Investoren: Keine Genehmigungsversagung bei Einhaltung aller Genehmigungsvoraussetzungen
- Praxisgerechte Vereinfachung der Feststellung der UVP-Pflicht (Kumulierung)
4. Effizienzsteigerung durch Digitalisierung
- Zeitgemäße Kundmachungsvorschriften/verstärkte Nutzung des Internets
- Option des Zuschaltens von Sachverständigen bei der mündlichen Verhandlung
5. Transparenzsteigerung
- Sachgerechte Weiterentwicklung der Regelungen betreffend Bürgerinitiativen
- Bildung von Pro-Bürgerinitiativen rechtlich verankern
- Transparenzregelung für Umwelt-NGOs einführen
6. Vorteile des One-Stop-Shops nutzen – letzten Schritt zur Vollkonzentration im dritten Abschnitt (hochrangiges Straßen- und Schienennetz) setzen
- Vollkonzentriertes Genehmigungsverfahren auch für das hochrangige Straßen- und Schienennetz