Berufsbild
• Die betriebliche Ausbildung wird durch die Ausbildungsverordnung geregelt.
• Diese enthält die einzelnen Berufsbildpositionen bzw. Ausbildungsinhalte.
• Berufsbildpositionen sind Mindestanforderungen, die an den ausbildenden Betrieb gestellt werden.
• Damit sollen in ganz Österreich gleiche Ausbildungsinhalte und ein einheitliches Ausbildungsniveau gesichert werden.
• Neben diesen Grobzielen gibt es üblicherweise auch betriebsspezifische Feinziele, die von den Ausbildern formuliert werden und von den konkreten Arbeitssituationen im Unternehmen abhängig sind.
• Die gesetzlichen Berufsbildpositionen sind nach Lehrjahren gegliedert.
• Manche Positionen betreffen nur ein Lehrjahr, andere wiederum erstrecken sich über zwei oder drei Lehrjahre.
• Die Vermittlung der Ausbildungsinhalte hat spätestens in dem jeweils zuerst angeführten Lehrjahr zu beginnen.
• Im folgenden Lehrjahr bzw. in den folgenden Lehrjahren sind die Kenntnisse und Fertigkeiten zu vertiefen.
• Innerhalb der einzelnen Lehrjahre gibt es jedoch weder einen verbindlichen zeitlichen Rahmen noch eine bestimmte Reihenfolge,
• in der die Berufsbildpositionen vermittelt werden sollten.