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Berufsverwandtschaften

Verwandte Berufe im Maurerhandwerk
Stand:

Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Maurer können Sie durch eine Zusatzprüfung auch den Lehrabschluss in einem verwandten Lehrberuf erlangen. Ebenso können Sie nach der Lehrabschlussprüfung in einem verwandten Beruf durch eine Zusatzprüfung den Lehrabschluss im Lehrberuf Maurer machen. Die Zusatzprüfung erstreckt sich üblicherweise auf die Gegenstände der praktischen Prüfung.
 

Hinweis:
Nähere Informationen über Berufsverwandtschaften und über die Zusatzprüfung erhalten Sie bei Ihrer Lehrlingsstelle.

 

Folgende Berufsverwandtschaften gelten für den Lehrberuf Maurer:
• Betonfertiger – Betonwarenerzeugung
• Betonfertiger – Betonwerksteinerzeugung
• Betonfertiger – Terrazzoherstellung
• Bodenleger
• Fertigteilhausbau
• Isoliermonteur
• Schalungsbauer
• Straßenerhaltungsfachmann
• StukkateurIn und Trockenausbauer
• Tiefbauer


Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie während Ihrer Lehrzeit zu einem verwandten Lehrberuf wechseln und sich Lehrzeiten anrechnen lassen.

Hinweis:
Nähere Auskünfte über Ausmaß der Anrechnung und Ablauf des Wechsels erhalten Sie bei Ihrer Lehrlingsstelle.


Ansprechperson Lehrlingsstelle:
Peter Sandholzer
T +43 5522 305-261