Verpflichtende Schulungen für den Umgang mit Diisocyanaten
Verwender (Arbeitnehmer und Selbstständige) von Bauprodukten, die mehr als 0,1 % an Diisocyanaten enthalten, müssen ab 24. August 2023 verpflichtend eine Schulung absolviert haben.
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Diisocyanate sind chemische Inhaltstoffe, die z. B. in Schäumen, Klebstoffen, Lacken oder Abdichtmassen enthalten sein können. Sie sind gesundheitsschädlich und können allergische Reaktionen bis hin zu Hautekzemen oder Asthma auslösen.
Aufgrund einer Änderung im Europäischen Chemikalienrecht (REACH) müssen Verwender (Arbeitnehmer und Selbstständige) von Bauprodukten, die mehr als 0,1 % an Diisocyanaten enthalten, ab 24. August 2023 verpflichtend eine Schulung absolviert haben.
Die Schulung muss die wichtigsten Regeln zum sicheren Umgang mit Diisocyanaten umfassen und kann durch Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder externe Personen erfolgen, wenn diese über die notwendigen Kenntnisse verfügen.
Die Schulung kann auch online oder im Rahmen der standardmäßigen Arbeitssicherheits-Unterweisung erfolgen. Der erfolgreiche Abschluss der Schulung bzw. Unterweisung muss dokumentiert werden.
Ein aktueller Leitfaden zum Umgang mit Bauprodukten, die Diisocyanate enthalten, kann auf der Homepage der Geschäftsstelle Bau unter www.bau.or.at/arbeitssicherheit heruntergeladen werden.
Ein Online-Kurs für die Verwendung von Bauprodukten mit Diisocyanaten kann im Rahmen unserer Lernplattform www.e-baulehre.at nach Registrierung kostenlos gebucht werden.