Direktvertrieb, Landesgremium
Besonderheiten beim Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln
Informationen für den Direktvertrieb
Lesedauer: 1 Minute
Für NEM und deren Vertrieb gelten besondere Regeln, die zunächst für das DVU, letztlich aber auch für den Direktberater als dessen Vertreter gelten:
- Es ist verboten, beim In-Verkehr-Bringen einem Lebensmittel oder NEM
Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen
Krankheit zuzuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen zu
lassen (Verbot "heilender Aussagen"). Wahrheitsgemäße Aussagen über den Zweck
einer Diät sind zulässig.
- NEM dürfen nur verpackt abgegeben werden und nur bestimmte Vitamine und
Mineralstoffe enthalten.
- Die Kennzeichnung von NEM muss bestimmte Angaben enthalten: die Bezeichnung
"Nahrungsergänzungsmittel", die Inhalte, die empfohlene tägliche Verzehrsmenge
und einen Warnhinweis, diese nicht zu überschreiten, sowie Hinweise, dass NEM
nicht als Ersatz für abwechslungsreiche Ernährung zu verwenden und dass die
Erzeugnisse außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern sind.
- Privatpersonen dürfen in Bezug auf den Vertrieb von NEM nicht aufgesucht werden. Auch Werbeveranstaltungen in Privathaushalten sind nicht zulässig. Der Versandhandel ist zulässig.
Stand: 02.08.2021