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Entsorgungs- und Ressourcenmanagement, Fachgruppe

Multilaterale Vereinbarung M329 im BGBl. III Nr. 176/2020 kundgemacht

Die Vereinbarung enthält spezielle ADR – Bestimmungen für die Beförderung bestimmter Abfälle

Lesedauer: 1 Minute

21.09.2023

Die Multilaterale Vereinbarung M329 gemäß 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten, wurde im BGBl. III Nr. 176/2020 kundgemacht.

Österreich hat diese Vereinbarung am 21.9.2020 unterzeichnet. Die Vereinbarung gilt bis 21.9.2025.

In der Vereinbarung werden vom ADR abweichende Bestimmungen für die Beförderung bestimmter Abfälle normiert. Die abweichenden Bestimmungen betreffen unter anderem die Themen „Klassifizierung“, „Verpackung“, „Beförderung in loser Schüttung“, „Kennzeichnung der Versandstücke“ und „Angaben im Beförderungspapier.

Der Erlass 2020-0.487.705, der die weitere Anwendbarkeit der im August abgelaufenen Vereinbarung M287 ermöglichte, wird am 1.1.2021 aufgehoben.

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