
So lassen sich (E-)Bikes optimal nutzen
Bike-Leasing als Mitarbeiter-Benefit: Immer mehr Betriebe bieten Diensträder auch zur privaten Nutzung an. Worauf dabei rechtlich zu achten ist.
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Betriebe wie Mayr-Melnhof machen es vor: Sie bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit eines Dienstradleasings an. An den Standorten in Leoben und Gaishorn können sie sich bei einem lokalen Händler ein (E-)Bike aussuchen und dieses auch privat nutzen. Mayr-Melnhof least die Räder, die monatliche Rate wird vom Gehalt abgezogen, auch der Betrieb übernimmt einen Teil. Nach mindestens drei Jahren kann der Mitarbeiter das Rad behalten – was unterm Strich deutlich günstiger kommt als ein herkömmlicher Kauf.
Doch wie funktioniert dieses Modell im Detail? Und wie ist diese Leasing-Form rechtlich zu werten? „Wird Dienstnehmern ein (Elektro-)Fahrrad für nicht berufliche Fahrten überlassen, ist kein Sachbezugswert anzusetzen“, informieren die Experten der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Als „Nutzungsgebühr“ könne man eine Lohn- und Gehaltsreduktion vereinbaren – bei emissionsfreien Elektroautos ist dies ebenfalls möglich.
Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen
Voraussetzung dafür ist, dass der Dienstgeber das Fahrrad kauft oder least. Zusätzlich muss das bisherige Entgelt des Dienstnehmers über dem kollektivvertraglichen Mindestlohn liegen. Auch eine schriftliche Dienstvertragsänderung über die Reduktion des Bruttobezuges muss geschlossen werden. Das verbleibende Bruttoentgelt muss zumindest dem kollektivvertraglichen Lohn entsprechen und gilt als Beitragsgrundlage.
Kauft der Dienstnehmer das Rad am Ende des Leasingvertrags verbilligt ein, ist die Differenz als geldwerter Vorteil abzurechnen. Mehr Infos zum Firmenfahrrad