Bücherstapel
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So werden Bücher als Kulturgut geschützt

Branchenvertreter begrüßen die neu beschlossene Buchpreisbindung als wichtige Maßnahme für den heimischen Buchhandel.

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Aktualisiert am 13.03.2023

Das Buchpreisbindungsgesetz wurde kürzlich mit einer Novellierung auf neue Beine gestellt und im Nationalrat einstimmig beschlossen. Die Reaktionen in der Branche sind durch die Bank positiv, sichert das neue gesetzliche Regelwerk doch den heimischen Buchhandel gegen internationale Online-Riesen ab. Friedrich Hinterschweiger, Obmann des Fachverbandes Buch- und Medienwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), sieht darin „ein klares Bekenntnis zu einer vorausschauenden Kulturpolitik in Österreich“. Inhaltlich bringt die Novelle auch einiges an Neuerungen, unter anderem, was die Definition des Mindestpreises betrifft. Dieser soll nämlich nicht wie bisher als Netto-, sondern als Bruttopreis angegeben werden. Ebenso sind zulässige Lagerabverkäufe als solche auch korrekt zu bezeichnen.

Hohe Buchhandelsdichte in Österreich

Durch die Novellierung des Gesetzes, das am 1. Jänner 2023 in Kraft tritt, sollen im Kern weiterhin Konzentrationstendenzen im Vertrieb eingedämmt werden. Die Verleger bzw. Importeure sind demnach gesetzlich verpflichtet, einen Mindestpreis für einen Buchtitel festzusetzen, der Letztverkäufer darf diesen dann nicht unterschreiten.

„Wir können stolz sein, dass wir im Bereich der Neuerscheinungen von Büchern weltweit im Spitzenfeld liegen. Der Grund dafür liegt hauptsächlich in der hohen Buchhandelsdichte in Österreich“, sagt Hinterschweiger. Allein in der Steiermark gibt es aktuell 180 Buchhandlungen und 170 Verlage. „Das neue Gesetz ist ein entscheidender Schritt zum Schutz von Büchern als Kulturgut bei gleichzeitigem Erhalt der großen Vielfalt im Buchvertrieb“, so der Fachverbandsobmann.

Das bisherige Gesetz aus dem Jahr 2000 wurde zuletzt im Jahr 2014 novelliert. Die nun beschlossenen Neuerungen würden noch mehr Rechtssicherheit bringen, schließt der Branchenvertreter.