Wahlkartenantrag (Briefwahl)
Antragsformular Wahlkarte für die WKO Wahlen 2025
Lesedauer: 1 Minute
16.10.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,
da die Wahlkarte spätestens am 7. März 2025 bei der Wahlbehörde einlangen musste, ist eine Briefwahl zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht mehr möglich. Sie können aber selbstverständlich Ihr Wahlrecht in „Ihrem“ Zweigwahllokal (siehe amtliche Wählerverständigung) wahrnehmen, auch wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, aber diese nicht rechtzeitig zurückgeschickt haben.
Sollten Sie noch Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0316 601-616 weiter.
Ihre Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Steiermark