Tiroler Förderung für Investitionen weniger als 700.000 Euro

Für Kleinst- sowie Kleinunternehmen 

Einstellungen

Geltungsdauer:
Standort:
Tirol
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Antragsberechtigt sind Kleinst- und Kleinunternehmen (KU) mit Standort in Tirol, die der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden oder im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung, nach der der Gewerbeordnung sind. 

Förderungszweck

  • Ziel dieser Förderung ist die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Tirol.
  • Förderwürdig sind Investitionen, die eine wesentliche Verbesserung der Betriebsstruktur und/oder eine Verbesserung des Angebotes im Bereich der kleinstrukturierten Tiroler Wirtschaft zum Ziel haben. 

Förderungsgegenstand

Im Rahmen dieser Förderung wird die Ansiedlung und Entwicklung von Kleinst- und Kleinunternehmen gefördert. Insbesondere werden folgende Vorhaben unterstützt:

  1. Erzeugung neuer und/oder höherwertiger Produkte
  2. Anwendung neuer Technologien/Prozesse
  3. Erbringung neuer und/oder qualitativ höherwertiger Dienstleistungen
  4. Betriebsneugründungen & Ansiedelungen
  5.  Schaffung/Verbesserung betrieblicher Mitarbeiterinfrastruktur

Ausschlussgrund

  • Alle Sparten außer Beherbergungsbetriebe und Gastronomie
  • Investitionen über € 700.000,--

Art und Ausmaß der Förderung

Basisförderung

  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und betrift max. 5% der förderbaren Kosten. Die Summe der förderbaren Kosten muss
    • bei Kleinstunternehmen mind. € 20.000,--  und
    • muss bei Kleinunternehmen mind. € 100.000,-- betragen.
    Die Förderbemessungsgrundlage ist mit max. € 700.000,-- 

Bonus für Jungunternehmen

  • Für Jungunternehmen kann ein Bonus von 2,5 % gewährt werden.
  • Regionalbonus (Osttirol):
  • Im nationalen Regionalförderungsgebiet kann ein Aufschlag von bis zu 2,5 % gewährt werden.

Nachhaltigkeitsbonus

Zusätzlich zur Investitionsförderung kann ein Bonus von € 5.000,-- beantragt werden, wenn die antragstellenden Unternehmen oder ihre Produkte oder Dienstleistungen im laufenden Kalenderjahr oder in den letzten beiden zurückliegenden Kalenderjahren eine anerkannte Auszeichnung, Preis, Zertifizierung und dergleichen im Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Energiebereich erhalten haben (z.B. TRIGOS-Preis, Bio-Zertifizierung eines anerkannten Prüfinstitutes, österreichisches Umweltzeichen, EU Ecolabel, etc.).

Einreichung

Einreichung vor Beginn des Förderprojektes bei:

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wirtschaft und Arbeit
Sachgebiet Wirtschaftsförderung
Heiliggeiststr. 7-9
6020 Innsbruck 
T +43 512 508 3217
F +43 512 508 743235
M wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at

Richtlinientext als PDF

Tiroler Investitionsförderung


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.