Zum Inhalt springen
Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Landesinnung

Grundqualifikation und Weiterbildung für Kraftfahrer der Veranstaltungstechnik

Merkblatt 10/14 

Lesedauer: 1 Minute

Aufgrund aktueller gesetzlicher Bestimmungen müssen bestimmte Kraftfahrer im Güterkraftverkehr eine Grundqualifikation und eine entsprechende Weiterbildung absolvieren, was in einem Fahrerqualifizierungsnachweis vermerkt wird.
Der Veranstaltungstechniker ist von dieser Regelung ausgenommen und benötigt keinen Fahrerqualifizierungsnachweis.

Stand: 04.01.2017

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Risikobeurteilung gemäß Elektrotechnikverordnung
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Kennzeichnungspflicht von Elektrohaushaltswarmwasserspeicher
    Weiterlesen