Elektro- und Einrichtungsfachhandel, Landesgremium

Muster von Preisgleitklauseln zu freiwilligen Nutzung

B2B und B2C

Lesedauer: 1 Minute

15.11.2023

Die Bundessparte Gewerbe und Handwerk stellt zwei Muster von Preisgleitklauseln zur Verfügung - ein Muster für Verträge mit einem anderen Unternehmen (B2B) und ein Muster für Verträge mit Konsumenten (B2C).

Die Preisgleitklauseln beziehen sich in der Regel auf Indizes, die sachlich gerechtfertigt, von einer unabhängigen Stelle publiziert und eindeutig bezeichnet werden müssen. Daher ist es wichtig, dass das jeweilige Unternehmen – dort, wo notwendig – einen passenden branchenspezifischen Index einfügt. 


Die Muster werden den Unternehmen zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung gestellt. Ihre Verwendung ist nicht verpflichtend und die Entscheidung hierüber liegt alleine bei den Unternehmen. 

Zum Muster für Vertragsbausteine in Verträgen zwischen Unternehmen (B2B)

Zum Muster für Vertragsbausteine in Verbraucherverträgen (B2C)