Sparte Industrie

Ökosoziale Steuerreform

Die Diskussion über eine Steuerreform ist mittlerweile voll entbrannt. Vor allen interessenspolitischen Erwägungen sollte dabei die grundsätzliche Zielsetzung nicht vergessen werden: Eine kluge Steuerreform setzt einerseits politische Akzente und stärkt andererseits die Zukunftsfähigkeit des Landes.  

Lesedauer: 3 Minuten

13.03.2023

Die Politik hat – auf europäischer und nationaler Ebene – die Themen Nachhaltigkeit und Klimaschutz in das Zentrum ihrer Überlegungen gestellt. Die Industrie unterstützt dies, sofern damit tragfähige Konzepte verbunden und nicht reiner Aktionismus betrieben wird. Aus Sicht der Industrie ist es folgerichtig, im Zuge einer Steuerreform ökologische Akzente zu setzen, um auf diese Weise die erwünschten Lenkungseffekte zu erzielen.

Die Industrie betont seit Jahren, dass eine erfolgreiche Politik des Klimaschutzes nicht auf Basis von Verboten, verengten technologischen Vorgaben und willkürlich gesetzten Zielzeitpunkten umgesetzt kann. Vielmehr ist es wichtig, die Innovationskraft der gesamten Wirtschaft zu fördern, um neue Antworten auf die Herausforderungen der Zukunft zu finden. Im Zentrum dieser Innovation muss und wird die Industrie stehen.

Daher gibt es keine sinnvolle Alternative dazu, effektive Anreize für Investitionen zu schaffen. Ein wirksames Instrument wäre ein auf Dauer eingerichteter Investitionsfreibetrag, wie von der Industrie seit langer Zeit gefordert. Ökologisch wirkungsvoll wäre dabei die Einführung eines erhöhten Freibetrags für Investitionen, die in besonderer Weise der Nachhaltigkeit und dem Klimaschutz dienen.

Um Investitionen zu stemmen, brauchen Unternehmen aber auch die entsprechende Kapitalbasis. Um das Eigenkapital der Unternehmen zu stärken, bedarf es der steuerlichen Gleichstellung von Fremdkapital und Eigenkapital und der Absenkung der Körperschaftssteuer auf 21 Prozent. Beide Maßnahmen sind seitens der Politik seit längerer Zeit zugesagt, da diese Maßnahmen volkswirtschaftlich hoch wirksam sind: Neben der Stärkung der Innovations- und Investitionskraft wird damit auch die Krisenresilienz der Unternehmen und die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich erhöht.

Innovation und Investitionen, Krisenfestigkeit und Konkurrenzfähigkeit sind allein schon wichtige Eckpfeiler, um ein hohes Niveau an Wertschöpfung und Beschäftigung zu erhalten. Ein hohes Maß an Beschäftigung ist die wirksamste sozialpolitische Maßnahme in einer Volkswirtschaft: Daher wäre es hoch an der Zeit, die beschäftigungsfeindlichen Lohnnebenkosten in Österreich substantiell zu verringern. Berechnungen zeigen, dass im Bereich der Zahlungen an die Unfallversicherung, den Insolvenzentgeltfonds und den Familienlastenausgleichsfonds ein Senkungspotenzial von rund 800 Mio. Euro besteht.

Damit würde sich eine gewisse finanzielle Manövriermasse ergeben, die als Ausgleich zu einer CO2-Bepreisung („Klimasteuer“) dienen könnte. Denn eines muss klar sein: Österreich liegt mit seiner Abgabenquote im europäischen Spitzenfeld. Eine zusätzliche Steuerbelastung ist folglich undenkbar, so man nicht die Zukunftsfähigkeit des Landes bewusst aufs Spiel setzen will. Ein Abtausch von Steuern und Abgaben bietet sich daher im Zuge der Ökologisierung des Steuersystems an.

Klar ist freilich auch, dass man durch diese Ökologisierung keine Überlastung einzelner Unternehmen oder ganzer vor allem energieintensiver Industriezweige auslösen darf: Denn gerade unter Klimagesichtspunkten gibt es keine ungünstigere Folge als die Abwanderung von Unternehmen aus einer Region mit hohen Umweltstandards – wie Österreich – in Länder mit entsprechend geringen Vorgaben. Daher muss eine Mehrfachbelastung von Unternehmen verhindert werden, die schon heute dem EU-Emissionshandelssystem unterliegen.

Schließlich unterstützt die Industrie auch die Forderung nach einer Entlastung bei der Lohn- und Einkommenssteuer. Gerade die Industrie mit ihren durchschnittlich sehr gut bezahlten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht Jahr für Jahr in extrem schwierigen Lohnverhandlungen, die für die Industrie an die Belastungsgrenze gehen und gleichzeitig den Mitarbeitern dennoch keine befriedigenden Reallohnzuwächse bringen – weil der Finanzminister dank hoher Steuerprogression und den Effekten aus der kalten Progression alljährlich zum hauptsächlichen Nutznießer der Lohn- und Gehaltserhöhungen wird. Das ist nicht nur absurd, sondern auch volkswirtschaftlich schädlich.

Die hier skizzierten Eckpunkte einer Steuerreform würden einerseits für starke ökologische und soziale Akzente sorgen, andererseits mithilfe einer leistungsfähigen Industrie für eine innovative und investitionsfreudige Unternehmenslandschaft sorgen. Möglich wird eine solche Reform – mit entsprechend hohem finanziellen Gesamtvolumen – allerdings nur dann, wenn die Politik ihre Hausaufgaben erfüllt: Durch eine Ausgaben- und Aufgabenreform sowie erhöhte Effizienz der öffentlichen Verwaltung muss der Spielraum für eine in Zukunft tendenziell sinkende Abgabenquote geschaffen werden.

Unterschrift
©

Mag. Sigi Menz
Obmann der Bundessparte Industrie

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    EU-Bodenmonitoring-Richtlinie: Schlanker Kommissionsentwurf, Auswirkungen auf Industrie und Altlasten noch offen
    Weiterlesen