Vortragende Person steht in einem hellen, gläsernen Raum vor Publikum
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Fachgruppentagungen der Wirtschaftskammer Tirol 2025 für die Beschlüsse über die Grundumlage 2026

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14.04.2025


Allgemeines

Die Beschlüsse über die Grundumlage sind pro Fachgruppe für jedes Kalenderjahr durch eine selbständige, für das betreffende Kalenderjahr geltende Verordnung (= Beschluss über die Grundumlage) festzulegen.

Informationen zu allen derzeit geltenden Grundumlagenbeschlüssen der Fachgruppen und Fachverbände im Bereich der Wirtschaftskammer Tirol finden Sie unter:
www.wko.at/tirol/kundmachungen

Beschlusserfordernis

Gem. § 61. Abs. 1 WKG iVm § 26 Abs. 3 GO ist die Fachgruppentagung jedenfalls beschlussfähig, wenn die Einladung samt der Tagesordnung in der Kammerzeitung oder einem anderen allen Mitgliedern zugänglichen Publikationsorgan wie der Fachzeitschrift der Fachgruppe oder dem Internet verlautbart wurde, wobei die Verlautbarung mindestens vier Wochen vor dem Sitzungstermin erfolgen muss.

In Kürze folgen Informationen zu den Fachgruppentagungen 2025 für die Beschlüsse über die Grundumlage 2026.

 

Übersicht über die Kundmachung der Fachgruppentagungen der vergangen drei Jahre:


Fachgruppentagungen der Wirtschaftskammer Tirol 2024 für die Beschlüsse über die Grundumlage 2025

Fachgruppentagungen der Wirtschaftskammer Tirol 2023 für die Beschlüsse über die Grundumlage 2024

Fachgruppentagungen der Wirtschaftskammer Tirol 2022 für die Beschlüsse über die Grundumlage 2023