Ab 1. Oktober gelten für betroffene Unternehmen in Österreich neue Anforderungen durch das NISG 2026, das die EU-Richtlinie NIS 2 umsetzt.
Cybersecurity-Maßnahmen dürfen dann nicht nur geplant sein. Risikomanagement, klare Zuständigkeiten, Meldeprozesse und Notfallpläne müssen im Unternehmen tatsächlich funktionieren.
Bei einem erheblichen Cybervorfall muss grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden eine erste Meldung erfolgen. Nach 72 Stunden folgt eine ausführlichere Meldung.
Auch die Lieferkette spielt eine wichtige Rolle. Unternehmen müssen relevante Anbieter und Dienstleister in ihr Risikomanagement einbeziehen. Dadurch können auch kleinere Zulieferer indirekt betroffen sein, etwa durch neue Sicherheitsnachweise oder Vertragsklauseln.
Direkt betroffene Unternehmen müssen sich außerdem bis 31. Dezember 2026 bei der Cybersicherheitsbehörde registrieren. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei der Geschäftsleitung, für die auch Schulungspflichten vorgesehen sind.
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