Versand-, Internet- und allgemeiner Handel, Fachgruppe

Onlinehandel-Rechtshilfepaket

für die Mitglieder im Vorarlberger Gremium Versand, Internet- und Allgemeiner Handel

Lesedauer: 1 Minute

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Verstöße gegen Rechtsvorschriften können gravierende Folgen haben, mit denen oft nicht gerechnet wird.

Ein Verstoß gegen das E‐Commerce Gesetz (ECG) kann mit bis zu Euro 3.000,‐‐ bestraft werden (Verwaltungsstrafe). Darüber hinaus kann aber auch ein Konkurrent bzw. ein legitimierter Klagsverein über einen Rechtsanwalt eine Unterlassungsklage bei Gericht einbringen. Der Streitwert dafür liegt (zumeist) bei Euro 36.000,-; diesen Betrag muss zwar noch niemand bezahlen, doch orientieren sich an diesem doch recht hohen Streitwert die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Die Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten hat je nach Ausgang des Prozesses der Verlierer zu bezahlen.

Damit es erst gar nicht soweit kommt, unterstützt das Gremium seine Mitglieder mit dem Rechtshilfepaket Onlinehandel: 

Rechtshilfepaket Onlinehandel  (Neuerstellung) – EUR 1200.-  netto zuzgl. 20% USt, Zuschuss an Gremialmitglieder Euro 500.-

Zielgruppe: Webshopbetreiber 

Das Rechtshilfepaket beinhaltet die folgenden Leistungen:

  • Erstellung der notwendigen Rechtstexte, angepasst an die jeweiligen individuellen Bedürfnisse und Vertriebskanäle (AGBs, sinnvolle individuell angepasste Klauseln, gesetzlich notwendige Widerrufs- bzw. Rücktrittsbelehrungen, notwendige Informationen und Belehrungen nach dem KSchG, E-Commerce Gesetz (ECG), Fern und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG und Verbraucherrechte-Richtlinie- Umsetzungsgesetz – VRUG, Impressum nach dem ECG, Mediengesetz (MedienG), Unternehmensgesetzbuch (UGB), Gewerbeordnung und VRUG/FAAG, Datenschutzklauseln), etc. 
  • Übernahme einer Haftung im Falle einer fehlerhaften Erstellung der Rechtstexte und damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen  
  • „Endabnahme“ (Probekauf) durch den bearbeitenden Rechtsanwalt

Stand: 13.01.2020