Lächelnde Person steht mit verschränkten Armen in Werkstatt
© Robert Kneschke | stock.adobe.com

Wie komme ich zum eingetragenen Meistertitel?

Fragen und Antworten zur Eintragung

Lesedauer: 1 Minute

Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, können seit 21. August 2020 diese Bezeichnung auch vor ihrem Namen führen. Es ist sowohl der volle Wortlaut, als auch die Abkürzung zulässig (z.B. "Mst.", "Mst.in" oder "Mstin"). Der Meistertitel darf auch in amtliche Urkunden eingetragen werden (z.B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis u.a.).

Die Eintragung in das zentrale Melderegister oder in amtliche Urkunden erfolgt durch die Vorlage Ihres Meisterprüfungszeugnisses (Gesamtprüfungszeugnis) im Original.

Meistens werden auch noch andere Dokumente erforderlich sein (z.B. amtlicher Lichtbildausweis, Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde bei Namensänderung).

Der Meistertitel kann bei jener Behörde eingetragen werden, die für die Ausstellung der öffentlichen Urkunde zuständig ist (z.B. beim Reisepass die Bezirksverwaltungsbehörde, Magistratisches Bezirksamt als Meldebehörde oder das Verkehrsamt für den Führerschein).

Die Eintragung in das Melderegister ist kostenlos. Für Bestätigungen aus dem Melderegister wie für die Eintragung in amtliche Dokumente (z.B Reisepasse) oder Bestätigungen aus dem Melde- oder Staatsbürgerschaftsregister werden je nach Bundesland unterschiedlich hohe Gebühren eingehoben. Ist eine nachträgliche Eintragung nicht möglich (z.B. beim Scheckkartenführerschein, Personalausweis), so kann nur ein neuer Ausweis zu den geltenden Gebühren ausgestellt werden.

Der Meistertitel selbst muss nicht „extra“ beantragt werden. Wenn Sie eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, steht Ihnen das Recht zur Führung eines Meistertitels direkt aufgrund der Gewerbeordnung zu. Der Eintrag der Bezeichnung Meisterin bzw. Meister ist freiwillig und an keine bestimmte Frist gebunden.

Stand: 07.12.2022

Weitere interessante Artikel
  • Gütesiegel Meisterbetrieb
    Gütesiegel „Meisterbetrieb“, eintragbarer Meistertitel und Gütesiegel „staatlich geprüft“
    Weiterlesen