Erich Mähnert vor Kurzparkzone Donaufelderstraße
© Thomas Götz | WKW

Geschäftsstraßenregelung Donaufelder Straße

Langzeitfolgen des Floridsdorfer Parkpickerls

Lesedauer: 1 Minute

12.07.2024

Lange wurde diskutiert um die Vor- & Nachteile der wienweiten Parkraumbewirtschaftung – auch von den Floridsdorfer Betrieben als klar wurde, dass Floridsdorf nicht vom sogenannte Parkpickerl ausgenommen bleiben würde.

Was damals nur wenige bedachten war, dass mit dem Inkrafttreten der neuen Kurzparkzonen gleichzeitig die bestehenden Regelungen vielerorts nicht mehr galten. Schmerzlich bewusst wurde das den Kaufleuten Donaufelder Straße (v.a. ab Hoßplatz stadtauswärts) als Parkpickerlbesitzer dauerhaft die Parkplätze vor den Geschäftslokalen blockierten und die meisten Betriebe große Umsatzeinbußen beklagen mussten. Nicht nur die Kunden beschwerten sich über fehlende Haltemöglichkeiten, auch die Zulieferung war vielfach davon betroffen. 

Betriebsbesuche und gelebte Interessensvertretung 

WK Wien-Bezirksobmann Erich Mähnert wurde im Dezember 2022 im Rahmen seiner regelmäßigen Betriebsbesuche von den Inhabern der unterschiedlichsten Betriebe im Bereich Schloßhofer Straße, Hoßplatz und Donaufelder Straße bis zur Theodor Körner Gasse mehrfach auf das Problem angesprochen.

Ein großes Anliegen (fast) aller dort ansässigen Betriebe war die (Wieder-)Einführung einer Geschäftsstraßenregelung, um Kunden & Lieferanten die Zufahrt zu erleichtern bzw. überhaupt zu ermöglichen.

Deshalb setzte sich Mähnert mit den zuständigen Stellen im Bezirk in Verbindung und forderte für die Unternehmen die besagte Geschäftsstraße (Beschreibung siehe unten). Viele Gespräche mit den unterschiedlichsten Dienststellen des Bezirks und der Stadt waren nötig, führten aber letztendlich zum Erfolg! Nach etwa 15 Monaten war der Kraftakt geschafft. Seit dem Frühjahr 2024 dürfen sich die Geschäftsleute der Donaufelder Straße über die neue/alte Kurzparkregelung freuen. 

Geschäftsstraßenregelung der Parkraumbewirtschaftung 

Geschäftsstraßen sind aus der flächendeckenden Kurzparkzone in Wien ausgenommen. Die Bereiche und Dauer der Gültigkeit sind durch die entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet.

Es gelten für das Parken mit Parkpickerl oder Parkschein folgende Regelungen: Parkdauer maximal 1,5 Stunden mit für den jeweiligen Bezirk gültigem Parkpickerl (Parkuhr einlegen) oder Kurzparkschein. Gültig Montag bis Freitag (werktags) von 8-18 Uhr sowie Samstag (werktags) von 8-12 Uhr. Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist das Parken ohne Parkpickerl oder Kurzparkschein erlaubt. Abweichende Regelungen für einzelne Straßen sind auf wien.gv.at ersichtlich


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