
SVS Gesundheitshunderter
Mit Beginn 2023 hat es einige Änderungen bei der Kooperation der Lebens- und Sozialberater:innen im Rahmen des SVS Gesundheitshunderters gegeben.
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Grundsätzlich wird die Kooperation mit Lebens- und Sozialberater:innen im Rahmen des SVS Gesundheitshunderters weitergeführt. Das geförderte Themenfeld „Stress und Burnout-Prävention“ wurde nunmehr auf „Mentale Gesundheit“ umbenannt und somit das Spektrum sogar erweitert.
Durch diese Umbenennung will die SVS den Fokus mehr auf die Stärkung der mentalen Gesundheit legen.
Lebens- und Sozialberater:innen betrifft die Änderung vor allem dahingehend, dass in Zukunft keine Zusatzausbildung im Bereich „Stressmanagement und Burnoutprävention“ mehr nachzuweisen ist.
Ab 2023 können SVS Versicherte, die bei allen ausgebildeten Psychosozialen Berater:innen im Bereich Mentale Gesundheit Beratungen in Anspruch nehmen, den SVS Gesundheitshunderter beantragen.
Hier noch die Zusammenfassung einiger weiterer wichtiger Punkte der Änderungen:
- Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen „individuellem“ und „qualitätsgesichertem“ Gesundheitshunderter. Ausschlaggebend für eine positive Prüfung sind die Anbieterqualifikationen und das passende Themenfeld der gesundheitsförderlichen Maßnahme.
Für Lebens- und Sozialberater:innen wird keine Zusatzausbildung im Bereich „Stressmanagement und Burnoutprävention“ mehr eingefordert. - Es sind keine Programme bzw. Leistungspakete mehr erforderlich, die Benennung „Kooperationspartner SVS Gesundheitshunderter“ wird in der Form nicht mehr forciert. LSB, die aktuell auf der entsprechenden Seite der SVS mit Paketen „gelistet“ sind, werden dieser Tage über die Änderung gesondert informiert. Auf Wunsch können sie mit ihren Kontaktdaten auf der Seite gespeichert bleiben.
- Ab 2023 ist kein Mindestbetrag von € 150.- für die Einreichung des SVS Gesundheitshunderters mehr notwendig.
Bis zur maximalen Fördersumme von € 100.- können mehrere Beträge pro Jahr für den Gesundheitshunderter beantragt werden (vormals war nur ein Antrag pro Jahr möglich). - Für den Antrag des Gesundheitshunderters ist eine Vorsorgeuntersuchung (je nach Alter im 2-Jahres- oder 3-Jahresabstand) oder die Teilnahme an Programm „Selbständig gesund“ notwendig.
Für den Gesundheitshunderter Junior ist weiterhin eine jährliche Vorsorgeuntersuchung (Gesundheitscheck-Junior) nachzuweisen.
-> Als zusätzlicher Bonus findet 2023 einmalig die Aktion „Gemeinsam Vorsorgen“ statt: SVS Versicherte und mitversicherte Angehörige erhalten (ohne Antrag) € 100.- Gesundheitsbonus bei Teilnahme an einer Vorsorgeuntersuchung. Mehr dazu unter: www.svs.at/gemeinsamvorsorgen. - Ab 2023 ist die Antragstellung für den Gesundheitshunderter online unter www.svs.at/ gesundheitshunderter möglich. Dort sind auch weitere Informationen zum Nachlesen.
Stand: 23.02.2023