Thomas Wurst
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Das bringt 2023 für Wiener Unternehmen

Das Jahr hat mit neuen Entlastungen und Belastungen für Betriebe begonnen. Die Konjunkturaussichten sind durchwachsen, Planen wird heuer schwierig. Ein Überblick.

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Aktualisiert am 13.03.2023

So optimistisch wie das vorige Jahr hat 2023 nicht begonnen. Ganz im Gegenteil. Aufgrund der extrem hohen Inflation stagniert die Wirtschaft, die Zuversicht in der Bevölkerung ist tief gesunken, die Liquidität in vielen Betrieben angespannt. Und doch gibt es auch viele positive Entwicklungen. Etwa die steuerlichen Entlastungen, von denen Unternehmer und Betriebe profitieren. Allen voran gehört dazu die Abschaffung der kalten Progression, die alle Erwerbstätigen entlastet, die Einkommensteuer zahlen. „Es kommt damit zu keinem Reallohnverlust mehr”, erklärt Thomas Stefan Wurst, Berufsgruppensprecher der Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner in der Wirtschaftskammer Wien. „Der Vorteil der automatischen Anpassung ist, dass sich die Tarife mit der Inflation entwickeln und die Steuerentlastung nicht immer politisch verhandelt werden muss”, sagt Wurst. Zur Jahresmitte sinkt dann auch noch die dritte Stufe der Einkommensteuer von 42 auf 40 Prozent. Arbeitnehmer werden die Entlastungen bereits Ende Jänner spüren, wenn ihr nächstes Gehalt ausgezahlt wird. Unternehmer merken den Effekt erst nächstes Jahr bei ihrer Steuerveranlagung. Eine Anpassung ihrer Vorauszahlungen ist aber jetzt schon möglich.

Auch die Körperschaftsteuer sinkt

Parallel dazu werden auch Kapitalgesellschaften schrittweise entlastet. AGs und GmbHs zahlen heuer 24 Prozent Gewinnsteuer - um einen Prozentpunkt weniger als bisher. Im kommenden Jahr sinkt die Körperschaftsteuer (KÖSt) dann auf 23 Prozent. „Ein Prozentpunkt klingt nach wenig, aber über alle Betriebe gerechnet ist diese Entlastung eine große Summe”, sagt Wurst. Wichtig wäre es allerdings auch, die Steuervorschriften zu reduzieren, so der Experte. „Das Steuerrecht ist zu kompliziert geworden, es gehört radikal vereinfacht”, sagt Wurst. Unmittelbar weniger Steuern müssen viele Betriebe auch wegen der Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 800 Euro auf 1000 Euro bezahlen. „Viele Anschaffungen, die sonst auf mehrere Jahre abzuschreiben gewesen wären, können damit schon im Anschaffungsjahr als Aufwand geltend gemacht und müssen nicht ins Anlagevermögen aufgenommen werden”, erklärt Wurst. Tausende Ein-Personen-Unternehmen (EPU) werden zudem von der neuen Grenze der Kleinunternehmer-Pauschalierung profitieren. Sie wurde von 35.000 Euro auf 40.000 Euro angehoben. Diese vereinfachte Form der Gewinnermittlung geht auf einen Vorschlag der Wirtschaftskammer Wien zurück - es gibt sie seit 2020. Eine vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu machen, hält Bilanzbuchhalter Wurst dennoch für wichtig. „Man sollte immer eine Vergleichsrechnung machen – manche fahren mit der Pauschalierung besser, andere mit der alternativen Methode.”

Steuersenkungen
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Investitionen werden unterstützt

Neu sind 2023 auch zahlreiche Förderungen für Betriebe. Eine besonders wichtige ist der Investitionsfreibetrag, der für viele Anschaffungen genutzt werden kann und sich im Anschaffungsjahr gewinnmindernd auswirkt. „Die Fördermaßnahme ist gut, damit wird eine wichtige konjunkturpolitische Maßnahme gesetzt”, ist Wurst überzeugt. „Neuinvestitionen sind wichtig, um die Firma nicht abzuwirtschaften. Wegen der hohen Inflation und der angespannten Liquidität in den Betrieben braucht es jetzt genau diese Anreize”, sagt Wurst. Denn die hohen Energiekosten setzen vielen Unternehmen gehörig zu: „In den Bilanzen ist die Energiekrise noch nicht angekommen, das kommt heuer noch. Bereits jetzt sieht man die massiven Aufwandssteigerungen”, sagt Wurst. Energiekosten seien „eine riesige Blackbox geworden. Die Betriebe können sie nicht mehr planen”. Aktuell versucht die Bundesregierung, mit einem deutlich ausgeweiteten Energiekostenzuschuss den Unternehmen unter die Arme zu greifen. Die Hauptlast wird dennoch bei den Betrieben bleiben.

Neu für Arbeitgeber
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Neue Förderungen auch in Wien

In Wien kommt mit 1. Februar zudem eine neue Förderung zur Unterstützung von Energiesparprojekten - sie ist vor allem für kleinere und mittlere Betriebe gedacht. Ausgeweitet und verbessert wird auch die Gemeinsame Kreditaktion von Stadt Wien und WK Wien sowie die Unterstützung der WK Wien für Betriebsübernahmen. Auch die Umstellung der Wiener Taxis auf elektrisch fördert die Stadt ab heuer – ab 2025 sollen in Wien nur mehr E-Taxis neu zugelassen werden. Andererseits passt die Stadt viele Abgaben und Gebühren an die hohe Inflation an. Manche wie für das Parken steigen noch stärker: Eine halbe Stunde parken im öffentlichen Raum kostet in Wien nun 1,25 Euro. Völlig offen ist hingegen, wie es mit den Corona- Maßnahmen in Wien weitergeht. Aktuell sind nur mehr wenige in Kraft, die Zeichen stehen derzeit auf einem sanften Ausklingen in den kommenden Monaten. Das kostenlose Testangebot könnte dann noch weiter reduziert oder ganz eingestellt werden. Ebenso unklar ist die weitere Entwicklung des Ukraine-Kriegs. Er gilt als Hauptfaktor der derzeitigen Energiekostenkrise, die die Inflationsrateweiterhin hochhält. Auch die Aktienmärkte haben sich von dem Schock immer noch nicht erholt, die Handelsbeziehungen mit Russland und der Ukraine sowieso nicht. Der Kriegsverlauf und die Frage, wie unabhängig Österreich von russischen Energielieferungen in kurzer Zeit werden kann, bestimmen hier die weitere Entwicklung.

Planen wird heuer sehr schwierig

Eben diese Unsicherheiten machen den Betrieben das Planen schwer. Nicht einfacher wird es für sie durch hausgemachte politische Entscheidungen. So ist die für öffentliche Auftragsvergaben wichtige Schwellenwerte-Verordnung 2018 zwar mit Jahreswechsel ausgelaufen, es soll jedoch zeitnah eine bis 30. Juni 2023 befristete Nachfolgeregelung erlassen werden, kündigte die Regierung an. Bis dahin gelten die gesetzlich vorgesehenen, niedrigeren Schwellenwerte. Über eine grundsätzliche Verlängerung der Maßnahmen wird noch verhandelt werden. Fix ist hingegen schon, dass die Honorare für Immobilienvermittlungen auf das Bestellerprinzip umgestellt werden. Die Branche, die diese Änderung kritisiert, hatte sich bereits auf den 1. Jänner 2023 eingestellt - jetzt tritt die neue Regel doch erst am 1. Juli in Kraft. Mit Verzögerung wird auch das Energieeffizienzgesetz der Bundesregierung an den Start gehen. Bis 2030 soll es jedes Jahr 190 Millionen Euro fürs Energiesparen geben, größere Unternehmen sollen zu Energiemanagementsystemen bzw. Energieaudits verpflichtet werden. Derzeit ist das Gesetz in Begutachtung, die finale Fassung offen. Indes steigen die Strompreise in Österreich weiter, während der Gaspreis zuletzt deutlich gesunken ist. Dabei waren in den vergangenen Monaten vor allem die hohen Gaspreise für den hohen Strompreis verantwortlich. Mit Jahresbeginn wurden auch noch die Stromnetzkosten massiv angehoben. Der Kostendruck bleibt also vorerst noch hoch.

Neu 2023
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