
2. Bezirk, Plan Nr. 8461
Öffentliche Auflage von 2.5.2025 bis 13.6.2025
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Plan Nr. 8461: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Innstraße (Bezirksgrenze), Linienzug 1-2 (Trasse ÖBB Nordbahn), Linienzug 2-3, Nordbahnstraße (Bezirksgrenze) und Dresdner Straße (Bezirksgrenze) im sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 Abs. 1 der BO für Wien für einen Teil des Plangebiets 2. Bezirk, KG. Leopoldstadt
Das Plangebiet befindet sich im Norden des 2. Bezirks und liegt zwischen den Bahngleisen der S-Bahn-Stammstrecke und der Dresdner Straße bzw. Nordbahnstraße, angrenzend zum 20. Bezirk. Die ehemalige Nutzung als Mistplatz sowie als Teil des Frachtenbahnhofs mit versiegelten Brachflächen und Ruderalvegetation prägt das Erscheinungsbild des Areals.
Für die brachliegenden Flächen zwischen ÖBB-Trasse und Dresdner Straße inkl. des ehemaligen Mistplatzes soll in Anlehnung an das städtebauliche Leitbild Nordbahnhof 2014 die Bebauungsstruktur konkretisiert werden. Die Ausarbeitung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans sieht eine höhere und dichtere Bebauung am Rand des Areals vor. Hochhäuser sollen nicht zulässig sein, Gebäudehöhen von bis zu 35 m in Teilbereichen jedoch ermöglicht werden.
In Teilbereichen soll durch Neuausweisung von gemischten Baugebieten die Widmung „Gebiete für geförderten Wohnbau“ vorgesehen werden. Um eine entsprechende Nutzungsmischung zu erreichen, wird im Großteil des Plangebiets durch Festlegung von Geschäftsvierteln die Errichtung von Wohnungen im Erdgeschoß untersagt. Für die Gebäude der denkmalgeschützten ehemaligen Leichenhalle wird die Festsetzung einer Schutzzone vorgeschlagen.
Öffentliche Auflage von 2.5.2025 bis 13.6.2025
Der Planentwurf liegt von 2.5.2025 bis 13.6.2025 in der Planungsauskunft Wien der Magistratsabteilung 21, 1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock, Zimmer 116, am Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr und am Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 17.30 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich auf. Innerhalb dieser Frist kann in den Plan Einsicht genommen und eine schriftliche Stellungnahme abgegeben werden. An gesetzlichen Feiertagen geschlossen.