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Ein Teil einer Straße ist mit Gittern abgesperrt. Auf der Absperrung sind rote Lichter. Im Hintergrund ist ein weiterer Teil der Straße abgesperrt. Die Stimmung auf dem Bild ist dunkel
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Verkehrsinfo Nr. 80

Lesedauer: 1 Minute

16.09.2025

Baustellen 

10., Laxenburger Straße 127 bis 129 – Gehsteiginstandsetzung
23.09.2025 – 03.10.2025

Verkehrsmaßnahmen

Die Arbeiten werden am Tag durchgeführt. Im Baustellenbereich wird der Fußgängerverkehr in geeigneter Weise aufrecht gehalten. Der stadteinwärts führende rechte Busstreifen/Fahrstreifen ist während der Arbeiten gesperrt.  


12., Tivoligasse von Meidlinger Hauptstraße bis Ruckergasse
22.09.2025 – 14.11.2025

Verkehrsmaßnahmen

Die Arbeiten werden abschnittsweise durchgeführt. 

Abschnitt Geschwister-Spitzer-Weg bis Ruckergasse
Auf die Dauer der Arbeiten wird die Tivoligasse ab 22.09.2025 als provisorische Einbahn Richtung Ruckergasse geführt. Der Verkehr wird über die Pohlgasse – Vivenotgasse – bis Tivoligasse umgeleitet.  

Abschnitt Meidlinger Hauptstraße bis Geschwister-Spitzer-Weg
Auf die Dauer der Arbeiten wird die Tivoligasse von Meidlinger Hauptstraße bis Geschwister-Spitzer-Weg für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Einbahn im Bereich der Reschgasse von Vivenotgasse bis Meidlinger Hauptstra0e wird provisorisch aufgehoben. 

Auf die Dauer der Arbeiten des Abschnittes Geschwister-Spitzer-Weg bis Ruckergasse wird der Verkehr über die Pohlgasse – Vivenotgasse – bis Tivoligasse umgeleitet.  


13., Maxingstraße von Altgasse bis Montecuccoliplatz – Sanierung von Wasserlaufgittern
23.09.2025 – 26.09.2025

Verkehrsmaßnahmen

Örtliche Einengung auf 1 Fahrspur mi Durchschleusung des Verkehrs durch Warnposten.  


23., Altmannsdorfer Straße Kreuzung In der Wiesen bis Kreuzung Meischlgasse Instandsetzungsarbeiten Gehsteig und Fahrbahn
23.09.2025 – 31.10.2025 

Verkehrsmaßnahmen

Die Arbeiten auf den stadtauswärtigen Fahrstreifen erfolgen bei Tag in der Zeit von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Die Arbeiten an den stadteinwärtigen Fahrstreifen werden in der Zeit von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgeführt. Die ständige Freihaltung des Fahrstreifens pro Fahrtrichtung im Arbeitsbereich wird gewährleistet. Im Baustellenbereich wird der Gehsteig gesperrt, wobei die Sperre in geeigneter Weise erfolgt, um die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern zu gewährleisten. 

Das Halten und Parken ist während der Arbeitszeit im jeweiligen Bereich nicht möglich. Die Halteverbotszone wird dem Baufortschritt entsprechend örtlich angepasst.