E-Ladesäule
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Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Ladecheck im Tourismus und Freizeitwirtschaft

Beratungsangebot zur Errichtung von Ladestationen für E-Fahrzeuge.

Lesedauer: 2 Minuten

26.03.2024

Im Fokus steht eine inhaltlich gesamtheitliche Betrachtung einer Projektidee, wodurch ein bedarfs- und zielgerichtetes Ladeangebot für E-Fahrzeuge im Sinne der energiepolitischen Zielsetzungen Tirol 2050 umgesetzt werden kann. Mit dem Beratungsangebot, an dessen inhaltlicher Entwicklung die Energieagentur Tirol und die Tirol Werbung maßgeblich beteiligt waren, wird touristischen Betrieben und Freizeiteinrichtungen der Weg zum Aufbau einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Ladeinfrastruktur aufgezeigt.

Inhaltliche Schwerpunkte

Im Zuge eines vor Ort Besuchs wird die Ausgangslage bestimmt. Die Anzahl an Abstellplätzen, die zu bedienenden Zielgruppe(n) sowie die vorhandene Infrastruktur bilden die Basis für die inhaltlichen Beratungsschwerpunkte. Neben rechtlichen Aspekten werden die technische Umsetzung sowie die organisatorische Abwicklung behandelt. Dabei wird der Blick stets auf das Morgen und Übermorgen gelegt, um dem zunehmenden Bedarf an Lademöglichkeiten bereits heute mitzudenken. Abgerundet wird das Gespräch mit einer Übersicht zu den aktuellen Fördermöglichkeiten.

Das im Anschluss erstellte Beratungsprotokoll fasst die besprochenen relevanten Themen zusammen. Zudem werden darin konkrete Empfehlungen ausgesprochen, welche Orientierung und Umsetzungsvorschläge für die nächsten Schritte geben.

Wie komme ich zu der Beratungsförderung?

In einer gemeinsamen Förderaktion unterstützen das Land Tirol und die Wirtschaftskammer Tirol Umwelt-, Energie und Nachhaltigkeitsberatungen mit bis zu 80 % der anfallenden Kosten. Dafür stehen gelistete externe Expertinnen und Experten zur Verfügung.

1.) Das Formular „Ansuchen für die Tiroler Beratungsförderung“ ist durch die oder den Fördernehmer:in auszufüllen, zu unterzeichnen und per Fax oder Mail an die Förderstelle bei der Wirtschaftskammer Tirol zu senden. Das Beratungsziel und der Zeitaufwand sind möglichst schon zu diesem Zeitpunkt zu vereinbaren, spätestens aber mit Beratungsbeginn.

2.) Die Prüfung des Ansuchens erfolgt durch die Förderstellen bei der Wirtschaftskammer Tirol und dem Land Tirol. Bei positiver Beurteilung erhalten Beratungsunternehmen und Fördernehmer:in ein Schreiben mit dem Beratungsauftrag.

3.) Die Beratung wird durchgeführt. Achtung: Der Beratungsbeginn muss nach dem Einlangen des Ansuchens bei der Förderstelle liegen.

4.) Nach dem Beratungsabschluss werden Rechnung und Leistungsnachweis sowie Beratungsbericht bzw. relevante Unterlagen vom Beratungsunternehmen an die Förderstelle per Mail übermittelt.

5.) Sämtliche Unterlagen werden durch die Förderstelle auf Förderbarkeit überprüft.

6.) Die Unterlagen werden mit einem Begleitschreiben und einem Feedbackbogen per Mail an die oder den Fördernehmer:in übermittelt. 

7.) Die Förderstelle sendet eine Bestätigung der Förderhöhe, abzüglich offener Grundumlagen, an die oder den Fördernehmer:in und überweist den Förderbetrag auf das bekannt gegebene Konto.

Anmeldung & Weitere Infos:

Für eine Anmeldung zum „Ladecheck für Tourismus“ sowie die Antragstellung zur Beratungsförderung wenden Sie sich bitte an Lukas Kocher. 

T +43 5 90 905 1374
E lukas.kocher@wktirol.at