Tiroler Beratungsförderung
Geförderte Beratungsleistungen für Ihre betrieblichen Herausforderungen
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Die Tiroler Beratungsförderung ist eine gemeinsame Förderaktion des Landes Tirol und der Wirtschaftskammer Tirol. Ziel ist es, die Tiroler Wirtschaft durch die Bereitstellung von geförderten Beratungsleistungen durch gelistete externe Expertinnen und Experten in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Schwerpunkte, die unterstützt werden können
- Unternehmensberatung
- Förderausmaß: Bei bestehenden Unternehmen bis zu 50 %, bei Jungunternehmen je nach Jungunternehmensstatus bis zu 80 % möglich
- Innovationsberatung
- Förderausmaß bis zu 50 % möglich
- Digitalisierung
- Förderausmaß: Bis zu 80 % möglich
- Umwelt-, Energie und Nachhaltigkeitsberatungen
- Förderausmaß: Bis zu 80 % möglich
- Betriebsanlagenberatung
- Förderausmaß: Bei bestehenden Unternehmen bis zu 50 %, bei Jungunternehmen je nach Jungunternehmensstatus bis zu 80 % möglich
- Gleichstellung und Barrierefreiheit
- Förderausmaß bis zu 80 % möglich
Informationen zu den einzelnen Schwerpunkten finden Sie in der Richtlinie im Download-Bereich. Gerne berät Sie auch das Team der Tiroler Wirtschaftskammer zu den förderfähigen Inhalten und stellt Ihnen eine Liste der externen Beraterinnen und Berater zur Verfügung.
Förderungswerberinnen und Förderungswerber
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Tirol sind.
In den Bereichen „Businessplanerstellung“, „Betriebsanlagenberatung“ und „Übernahme oder Revitalisierung von Tiroler Wirtshäusern für Jungunternehmer:innen“ können die Kosten auch dann anerkannt werden, wenn das Unternehmen nach erfolgter Beratung nicht gegründet bzw. übernommen wird.
Ausschlussgründe
Nicht gefördert werden:
- Beratungen zu überwiegend steuerlichen oder rechtlichen Fragen
- Gutachterliche Tätigkeiten
- Reine Umsetzungsschritte (z. B. Agenturleistungen, Werbekampagnen, Homepageerstellung, Programmierung, Grafikerstellung, technische Messungen, Trainings- und Einschulungsleistungen, Beratungen zur Ausarbeitung der Förderanträge etc.)
- Beratungen, bei denen die antragstellende Person über die gleiche, für die Beratung maßgebliche Gewerbeberechtigung wie das Beratungsunternehmen verfügt
- IT-Dienstleistungsunternehmen im Schwerpunkt Digitalisierung
Weitere Informationen
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Einmalzuschusses. Der jeweilige Förderantrag ist ausnahmslos vor Beginn des Förderprojekts bei der Tiroler Wirtschaftskammer einzureichen.
Einreichung
Die Einreichung muss vor Beginn der Beratung erfolgen
beim Team der Tiroler Beratungsförderung