Müllentladung eines Lastkraftwagens auf der Mülldeponie
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Begutachtung Novelle Deponieverordnung 2008

Ablagerung von carbon- oder glasfaserverstärkten Kunststoffen

Lesedauer: 1 Minute

28.02.2024

Das BMK hat einen Entwurf einer Novelle der Deponieverordnung 2008 inklusive Erläuterungen, Textgegenüberstellung und WFA übermitteln. Inhalt der Novelle ist die Schaffung einer befristeten Ablagerungsmöglichkeit für bestimmte Fraktionen carbon- oder glasfaserverstärkten Kunststoffabfälle. 

Die Ablagerung von Abfällen von carbon- oder glasfaserverstärkten Kunststoffen auf Deponien ist seit dem 1. Jänner 2023 gemäß § 7 Z. 7 lit. a Deponieverordnung untersagt, da aber für bestimmte Abfälle von carbon- oder glasfaserverstärkten Kunststoffen im Moment noch keine Möglichkeiten einer Verwertung bzw. nicht in ausreichender Kapazität vorhanden sind, soll eine befristete Ablagerung gestattet werden. Dazu werden neue Übergangsbestimmung zur Ablagerung von carbon- oder glasfaserverstärkten Kunststoffen im § 47c Deponieverordnung eingefügt.

WKO-Mitglieder senden allfällige Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf bitte bis spätestens Freitag, 22. März 2024 an die Umweltabteilung der WKO Ihres Bundeslandes, damit diese im laufenden Begutachtungsverfahren Berücksichtigung finden kann.

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