Häuser liegen an einem breiten Kanal. Zu den Häusern führen Stege, für Boote zum Anlegen. In der Mitte des Bildes fährt ein kleines Boot
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Venedig verlangt Eintrittsgebühr von Tagestouristen

Die Lagunenstadt beginnt die Testphase ab dem 25. April 2024

Lesedauer: 2 Minuten

Italien Tourismus Know-How & Infrastruktur
10.04.2024

Ab 25. April 2024 müssen Kurzbesucher:innen an bestimmten Tagen eine Eintrittsgebühr bezahlen, um die Altstadt Venedig besuchen zu können. Diese Maßnahme wurde mit Beschluss des Gemeinderats Venedigs Nr. 51 vom 12. September 2023 und mit dem Ziel eingeführt, Tageausflüge in die Altstadt zu beschränken und somit das Phänomen der massiven Touristenflut einzudämmen.

Nachfolgend die wichtigsten Punkte der neuen Maßnahme:

  • Kalender: Für das Jahr 2024 findet die Verpflichtung zur Eintrittsgebühr an folgenden Tagen von 8:30 bis 16:00 Uhr Anwendung: 
    • vom 25. April (Donnerstag) bis zum 5. Mai (Sonntag)
    • 11. – 12. Mai (Samstag - Sonntag)
    • 18. – 29. Mai (Samstag - Sonntag)
    • 25. – 26. Mai (Samstag - Sonntag)
    • 8. – 9. Juni (Samstag - Sonntag)
    • 15. – 16. Juni (Samstag - Sonntag)
    • 22. – 23. Juni (Samstag - Sonntag)
    • 29. – 30. Juni (Samstag - Sonntag)
    • 6. – 7. Juli (Samstag - Sonntag)
    • 13. - 14. Juli (Samstag - Sonntag) 
  • Höhe der Eintrittsgebühr: € 5 pro Tag. Es sind keine Ermäßigungen vorgesehen. Für 2024 wurde kein Höchstwert für die Anzahl der zugelassenen Touristen definiert. 
  • Betroffene Gebiete: ausschließlich die Altstadt von Venedig (Venezia centro storico)
    Ausgeschlossen sind die Laguneninseln wie der Lido von Venedig sowie die Durchreise über Orte wie den Bahnhof Santa Lucia (Hauptbahnhof), Piazzale Roma (Bus- und Tramterminal), die Insel Tronchetto (Parkhaus) oder die Stazione Marittima (Cruise Terminal). 
  • Betroffene Personen: Besucher:innen über 14 Jahre, die:
    • nicht im Gemeindegebiet übernachten
    • an den oben angeführten Tagen nach Venedig reisen
    • nicht in der Region Venetien wohnhaft sind
  • Ausgenommen für das Jahr 2024 sind:
    • Einwohner:innen in der Gemeinde Venedig
    • Eigentümer:innen von Immobilien und deren Familienmitglieder (müssen aber über eine spezifische Eintrittsgenehmigung bzw. einen 1-Jahr gültigen QR-Code verfügen)
    • Arbeitnehmer:innen, die nur gelegentlich nach Venedig reisen sowie Student:innen im Rahmen von Studienreisen (müssen sich trotzdem zum Zwecke des Zugangs registrieren)
    • Arbeitnehmer:innen und Student:innen, die regelmäßig in der Altstadt arbeiten bzw. studieren (Eintrittsgenehmigung bzw. Langzeit-QR-Code trotzdem verpflichtend) 
  • Folgende Personengruppen sind für das Jahr 2024 von der Gebührenpflicht befreit, müssen sich aber während der oben genannten Tagen zum Zwecke des Zugangs zur Altstadt registrieren:
    • Reisende mit mindestens einer gebuchten Übernachtung in der Gemeinde Venedig
    • Kurzzeiteinwohner:innen in der Gemeinde Venedig
    • Einwohner:innen in der Region Venetien
    • Kinder bis 14 Jahre
    • Pflegebedürftige
    • Personen mit einer nachgewiesenen Behinderung
    • Personen, die an Sportwettkämpfen in der Altstadt teilnehmen
    • Strafverfolgungsbeamte im Dienst
    • Ehepartner, Lebensgefährten, Verwandte der Einwohner:innen in der Altstadt bis zum 3. Grad
  • Registrierung und Zahlung: Die Zahlung der Eintrittsgebühr erfolgt entweder bei den Infoschaltern vor Ort oder online auf einem spezifischen, mehrsprachigen Portal.
    Nach der Zahlung erhält man einen QR-Code als Eintrittsnachweis. Dasselbe Prozedere gilt für den Erhalt des Ausschluss- bzw. Befreiungsnachweises.
    Der Nachweis (QR-Code) muss auf Anfrage der Kontrolldienste vorgelegt werden.
  • Sanktionen: es sind Verwaltungsstrafen zwischen € 50 und € 300 (+ € 10 als Eintrittsgebühr) vorgesehen. 

Für weitere Informationen besuchen Sie die Webseite Venezia è Unica oder melden Sie sich gerne beim AußenwirtschafsBüro Padua.

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