Zwei Personen stehen in einem Getreidefeld bei Sonnenuntergang und unterhalten sich, im Hintergrund Baumzeile
© cherryandbees | stock.adobe.com

Berichtigung EU-Düngemittelverordnung bei Konformitätsbewertungsverfahren

Unternehmen, die bestimmte Düngemittel herstellen, importieren und in Verkehr bringen

Lesedauer: 1 Minute

17.10.2023

Die Berichtigung betrifft Anhang IV Teil I Nummer 3.1 (Konformitätsbewertungsverfahren). Es wird ein neuer Buchstabe „ba) Mikroorganismen gemäß Anhang II Teil II CMC 7“ eingefügt.

Die Berichtigung in der EU-Düngemittelverordnung wurde am 16. Oktober 2023 als Dokument L_202390030 kundgemacht und tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft und betrifft alle Unternehmen, die bestimmte Düngemittel herstellen, in die EU importieren oder in Verkehr bringen.