Selbständigkeit
Informationen für Glaser
Lesedauer: 2 Minuten
Selbständige Tätigkeiten für die Berufsgruppe der Glaser
Selbstständige Tätigkeit als Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer
Der Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer ist ein reglementiertes Gewerbe und gehört zu den Handwerken. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes der Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer zu finden:
Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:
- Glasbautechnik-, Glasveredlung- und Glasinstrumentenerzeugung-Meisterprüfungsordnung (die Meisterprüfungen für das Handwerk Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer, für das Handwerk Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger und für das Handwerk Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler wurden verbunden verordnet)
Rechtslage ab 01.01.2024
- Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer-Meisterprüfungsordnung
Rechtlage bis 31.12.2023- Konsolidierte Fassung:
Hinweis: Im Folgenden finden Sie den konsolidierten Text der Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer-Befähigungsprüfungsordnung. Dieses Dokument dient lediglich der Information. Es ist rechtlich unverbindlich. Der rechtlich verbindliche Text ergibt sich aus den jeweiligen Kundmachungen. - Stammfassung:
Kundmachung vom 30.01.2004, in Kraft mit 01.02.2004 - Änderungen:
Kundmachung vom 30.12.2014, in Kraft mit 01.01.2015
- Konsolidierte Fassung:
Selbstständige Tätigkeit als Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger
Der Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger ist ein reglementiertes Gewerbe und gehört zu den Handwerken. In der Befähigungsnachweisverordnung sind Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Glasbläsers und Glasinstrumentenerzeugers zu finden:
Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:
- Glasbautechnik-, Glasveredlung- und Glasinstrumentenerzeugung-Meisterprüfungsordnung (die Meisterprüfungen für das Handwerk Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer, für das Handwerk Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger und für das Handwerk Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler wurden verbunden verordnet)
Rechtslage ab 01.01.2024 - Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger-Meisterprüfungsordnung
Rechtslage bis 31.12.2023
Selbstständige Tätigkeit als Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler
Der Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler ist ein reglementiertes Gewerbe und gehört zu den Handwerken. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes des Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler zu finden:
Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:
- Glasbautechnik-, Glasveredlung- und Glasinstrumentenerzeugung-Meisterprüfungsordnung (die Meisterprüfungen für das Handwerk Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer, für das Handwerk Glasbläser und Glasinstrumentenerzeuger und für das Handwerk Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler wurden verbunden verordnet)
Rechtslage ab 01.01.2024 - Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler-Meisterprüfungsordnung
Rechtslage bis 31.12.2023
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Prüfungsordnungen für alle Handwerke und reglementierte Gewerbe.
Gütesiegel „Meisterbetrieb“, eintragbarer Meistertitel und Gütesiegel „staatlich geprüft“
Um Unternehmen, deren Inhaber:in oder gewerberechtliche/r Geschäftsführer:in eine Meisterprüfung oder eine staatliche Befähigungsprüfung abgelegt hat, die Möglichkeit zu bieten, sich auch im Außenauftritt abzuheben, wurde auf Initiative der Wirtschaftskammerorganisation vom Wirtschaftsministerium die Möglichkeit geschaffen, sich über staatliches Gütesiegel auszuzeichnen.
Mehr Infos zum GütesiegelDer Eintragungsfähige Meistertitel
Die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in Österreich ist sichtbar aufgewertet worden. Mit der Novelle zur Gewerbeordnung vom 8. Juli 2020 wurde der Meister- und Meisterinnentitel als eintragungsfähig für offizielle Dokumente erklärt. Mit der Novelle zur Gewerbeordnung vom 22. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 130/2024) sind auch Absolvent:innen einer handwerksähnlichen Befähigungsprüfung zur Führung und Eintragung des Meistertitels berechtigt.
Mehr Infos zum eintragungsfähigen Meistertitel