Vortragende Person steht in einem hellen, gläsernen Raum vor Publikum
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Fachgruppentagungen der Wirtschaftskammer Tirol 2024 für die Beschlüsse über die Grundumlage 2025

Lesedauer: 1 Minute

23.04.2024


Allgemeines

Die Beschlüsse über die Grundumlage sind pro Fachgruppe für jedes Kalenderjahr durch eine selbständige, für das betreffende Kalenderjahr geltende Verordnung (= Beschluss über die Grundumlage) festzulegen.

Informationen zu allen derzeit geltenden Grundumlagenbeschlüssen der Fachgruppen und Fachverbände im Bereich der Wirtschaftskammer Tirol finden Sie unter:
www.wko.at/tirol/kundmachungen

Beschlusserfordernis

Gem. § 61. Abs. 1 WKG iVm § 26 Abs. 3 GO ist die Fachgruppentagung jedenfalls beschlussfähig, wenn die Einladung samt der Tagesordnung in der Kammerzeitung oder einem anderen allen Mitgliedern zugänglichen Publikationsorgan wie der Fachzeitschrift der Fachgruppe oder dem Internet verlautbart wurde, wobei die Verlautbarung mindestens vier Wochen vor dem Sitzungstermin erfolgen muss.


Hier finden Sie in Kürze Informationen zu den Fachgruppentagungen, die ab August 2024 stattfinden werden.


Übersicht über die Kundmachung der Fachgruppentagungen der vergangen drei Jahre:

Fachgruppentagungen der Wirtschaftskammer Tirol 2023 für die Beschlüsse über die Grundumlage 2024

Fachgruppentagungen der Wirtschaftskammer Tirol 2022 für die Beschlüsse über die Grundumlage 2023

Fachgruppentagungen der Wirtschaftskammer Tirol 2021 für die Beschlüsse über die Grundumlage 2022