Zwei Personen mit Schals in Seitenansicht hintereinander Hand in Hand gehend, im Hintergrund Lifte mit geöffneten Türen
© Marko | stock.adobe.com

Änderung bei harmonisierten Normen für Aufzüge

Aufnahme von neuen Einträgen in Anhang I bzgl. Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen

Lesedauer: 1 Minute

Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden wesentlichen Anforderungen, die in den Harmonisierungs­rechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union.

In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/76 werden eingefügt:

Eintrag 2a EN 81-21:2022 - Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen — Aufzüge für den Personen- und Gütertransport — Teil 21: Neue Personen- und Lastenaufzüge in bestehenden Gebäuden
Eintrag 4a EN 81-28:2022 - Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen — Aufzüge für den Personen- und Gütertransport — Teil 28: Fern-Notruf für Personen und Lastenaufzüge
Eintrag 6a EN 81-58:2022 - Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen — Überprüfung und Prüfverfahren — Teil 58: Prüfung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Fahrschachttüren
Eintrag 7a EN 81-70:2021+A1:2022 - Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen — Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge — Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen
Eintrag 11a EN 81-77:2022 - Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen — Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge — Teil 77: Aufzüge unter Erdbebenbedingungen

Parallel gelten noch die harmonisierten Normen EN 81-21:2009, geändert durch EN 81-21:2009+A1:2012, EN 81-28:2003, EN 81-58:2003, EN 81-70:2003, geändert durch EN 81-70:2003/A1:2004, und EN 81-77:2013 bis 21. Februar 2025 (18 Monate). 

Der Durchführungsbeschluss wurde am 21. August 2023 im Amtsblatt L 206 der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft.

Die Streichung der Einträge 2, 4, 6, 7 und 11 gelten ab 21. Februar 2025.

Betroffen sind Unternehmen, die oben angeführte Produkte herstellen, in die EU einführen oder vertreiben sowie Konformitäts­bewertungs­stellen. 

Weiterführende Infos


Stand: 23.08.2023

Weitere interessante Artikel
  • Person in blauer Arbeitskleidung bei der Montage eines Heizkörpers
    Ökodesign-Anforderungen an Einzelraumheizgeräte und separate zugehörige Regler
    Weiterlesen
  • Person mit Mundnasenschutz, Haarnetz und Schutzhandschuhen tippt auf Notebook in Labor
    Harmonisierte Normen für die Sterilisation von Produkten für die Gesundheitsfürsorge und für Verpackungen für in der Endverpackung zu sterilisierende Medizinprodukte
    Weiterlesen