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Reisebüros, Fachgruppe

Datenschutzgrundverordnung in Reisebüros

Umgang mit Kunden- und Mitarbeiterdaten 

Lesedauer: 1 Minute

Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Unternehmen vereinheitlicht. Alle datenverarbeitenden Betriebe, somit auch Reisebüros, müssen damit künftig detailliert darlegen, welche Daten ihrer Kunden (bzw. Mitarbeiter) von ihnen verarbeitet werden, wo diese liegen und wohin sie weitergegeben werden. 

Lediglich anonyme Daten und Daten, deren personenbezogene Herkunft nicht mehr identifizierbar ist, fallen nicht darunter. Bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung drohen ihnen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Umsatzes

Allgemeine Informationen

Muster-Verarbeitungsverzeichnisse

Nachstehende Muster-Verarbeitungsverzeichnisse sind bereits branchenspezifisch vorausgefüllt. Ergänzend finden Sie für die unterschiedlichen Verarbeitungsverzeichnisse auch eine Ausfüllhilfe, die Sie bei der Anpassung (ankreuzen, ergänzen, streichen) des Musters an die Gegebenheiten in Ihrem eigenen Betrieb unterstützen wird.

Muster-Einwilligungserklärungen

Die Muster-Einwilligungserklärungen enthalten Textbausteine für unterschiedliche Anwendungsfälle, bspw. die Einwilligung zu Werbung. Die Textbausteine sind je nach Bedarf auszuwählen und an die Gegebenheiten des eigenen Unternehmens anzupassen.

Muster- Erklärungen zur Erfüllung datenschutzrechtlicher Informationspflichten

Die Muster-Erklärungen enthalten Textbausteine für Datenschutzerklärungen, beispielsweise für Newsletter und Cookies und Tracking Dienste, sowie Erläuterungen zur Platzierung. Die Textbausteine sind je nach Bedarf auszuwählen und an die Gegebenheiten des eigenen Unternehmens anzupassen.

Allgemeine Muster

IT- und Datensicherheit

Infos und Hilfestellung zu IT- und Datensicherheit: IT-Sicherheit ist ein wesentliches Element der digitalen Wirtschaft.

Stand: 22.03.2024