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Zwei lächelnde Personen schütteln sich die Hände, weitere lächelnde Person beistehend, im Hintergrund zwei Personen auf Unterlagen blickend
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Geförderte Unternehmensberatung Wien

Die Wirtschaftskammer Wien hilft bei der Auswahl des Beratungsunternehmens und fördert die Beratung

Lesedauer: 5 Minuten

19.12.2025

Beratungsthemen

Je nach Beratungsthema werden 10 oder 20 Beratungsstunden gefördert. 
Einzelthemenberatung 10 Sunden: 

  • Geschäftsmodellcheck 
  • Markt- und Standortanalyse
  • Förderanträge
  • Unternehmensbewertung
  • Organisationsstruktur
  • Qualitätsmanagement/-sicherung für bereits zertifizierte Unternehmen (z. B. Unterstützung bei Re-Zertifizierung, Audits)
  • Unternehmenssicherung: Insolvenz-/Existenzgefahr, Illiquidität
  • Unternehmensschließung
  • Marketing 
  • IT

Strategieberatung 20 Stunden:

  • Businessplan 
  • Markt- und Standortanalyse 
  • (Familieninterne) Unternehmensnachfolge
  • Franchising (Überprüfung der Rentabilität eines Franchisekonzeptes)
  • Strategieentwicklung, allgemeine Unternehmensplanung (Abbildung aller Vorhaben/Ziele in der Erfolgsrechnung des Unternehmens)
  • Betriebs(wirtschaftliche)- und/oder Risikoanalyse
  • Kostenrechnung, (ganzheitliches) Controlling, Kalkulation
  • Personal-(HR)Management
  • Innovation, Innovationsmanagement
  • Qualitätsmanagement
  • Unternehmenssicherung: Restrukturierungs-(Sanierungs-) Konzept, Fortbestehensprognosen
Zum Beratungsangebot Umwelt und Nachhaltigkeit 

Art und Ausmaß der Förderung

  • Gründer: 66,00 EUR pro Stunde (Finanzierung durch Wirtschaftskammer Wien und Stadt Wien)
  • Jungunternehmen (die ersten 3. Jahre): 66,00 EUR pro Stunde (Finanzierung durch Wirtschaftskammer Wien und Stadt Wien)
  • Unternehmen (ab dem 4. Jahr): 44,00 EUR pro Stunde

Je nach Beratungsthema werden bis zu 10 oder bis zu 20 Stunden der Beratung gefördert (siehe Themenaufteilung).

Pro Jahr und Unternehmen können insgesamt maximal 30 Stunden (eine Einzelthemenberatung und eine Strategieberatung) gefördert werden. Dabei gilt das Datum der ersten Antragstellung.
Die Höhe des Stundensatzes basiert auf der Vereinbarung zwischen Beratungsunternehmen und Beratungskunden, muss jedoch mindestens 90 Euro netto betragen. 

Beratungsleistungen, welche vor Erhalt der Förderzusage stattgefunden haben, können nicht gefördert werden. 

Der Leistungszeitraum muss innerhalb der Förderperiode laut Förderzusage (liegen. 
Die in der Förderzusage angegebene Frist ist NICHT verlängerbar. 

Wer wird gefördert? 

Vor der Anmeldung zu einer geförderten Unternehmensberatung ist die Teilnahme am Gründungsworkshop bzw. eine Gründungsberatung im Gründerservice der Wirtschaftskammer Wien verpflichtend. Anschließend kann die geförderte Unternehmensberatung beantragt werden. Eine Beratungsleistung kann nach Zusage bereits vor der Gewerbeanmeldung in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung ist eine aktive Gewerbeberechtigung. Das Gewerbe muss innerhalb der angegebenen Frist angemeldet werden, andernfalls wird die Förderzusage zurückgezogen.

Als Gründer:in gelten Sie auch, wenn Sie in den letzten sieben Jahren kein Gewerbe angemeldet hatten. 

Als Jungunternehmer:innen gelten Gewerbetreibende bis zu 3 Jahren nach Gewerbeanmeldung. Das Datum der Antragstellung ist für die Förderung ausschlaggebend.

Als Unternehmer:innen gelten Gewerbetreibende, deren Gewerbeanmeldung  länger als 3 Jahre zurück liegt.

Wer darf beraten?

Die Beratung wird von externen, erfahrenen Unternehmensberater:innen durchgeführt, die im Beraterpool der Wirtschaftskammer Wien gelistet sind. Sie agieren als externe Partner:innen, die Expertisen, Methoden und Werkzeuge einbringen, die Ihre unternehmerischen Ziele unterstützen und somit nachhaltigen Wert schaffen.

Suchen und finden Sie im Beraterpool der Wirtschaftskammer Wien!

Abwicklung

Bitte beachten Sie, dass Sie bereits vor der Antragstellung klären müssen, ob Sie der Kategorie Gründer:innen und Jungunternehmer:innen oder jener der Unternehmer:innen zuzuordnen sind.

Ebenso ist vorab festzulegen, ob Ihr gewähltes Thema unter die Einzelthemenberatung oder die Strategieberatung fällt. Eine Übersicht der jeweiligen Themengebiete finden Sie oben auf dieser Seite.

Sollten Sie bei der Zuordnung unsicher sein, wenden Sie sich bitte an das Förderservice.

Bitte beachten Sie, dass eine Einreichung in der falschen Kategorie zur Ablehnung des Antrags führen kann.

Die Anmeldung zur Förderung ist ausschließlich online möglich.

Hinweis
Wichtige Hinweise zum WKO-Benutzerkonto
Für die Förderbeantragung benötigen Sie ein WKO-Benutzerkonto.
Noch kein Konto?
Registrieren Sie sich kostenlos und nutzen Sie unsere kostenlosen Angebote.
Konto bereits vorhanden?
Prüfen Sie unter benutzerkonto.wko.at, ob das richtige Unternehmen zugeordnet ist, und nehmen Sie die Zuordnung bei Bedarf selbst vor. Weitere Informationen finden Sie auf: FAQ zum Benutzerkonto
Beratungsanmeldung für Gründer:innen und Jungunternehmer:innen

Beratungsanmeldung für Unternehmer:innen 

Erforderliche Unterlagen für die Abrechnung sind über das Förderportal hochzuladen. Ihre bestehenden Anträge finden Sie immer unter: https://foerderungen.wko.at/meine-foerderungen

Erforderliche Unterlagen 

Für die Auszahlung der Förderung sind folgende Unterlagen über das Förderportal an uns zu übermitteln:

  • Kontoauszug 
  • Bestätigung der Bank über die Durchführung der Überweisung
  • Onlinebanking-Ausdruck – es muss ersichtlich sein:
    • Kontoinhaber/-in (Auftraggeber), Kontoverbindung
    • Zahlungsempfänger/-in
    • Verwendungszweck
    • Auftrag durchgeführt (Valuta-, Buchungsdatum)
  • wurden Teilrechnungen gelegt, müssen alle übermittelt werden)

Der Stundensatz des Beraters/der Beraterin für eine geförderte Beratungsstunde muss mindestens EUR 90 netto betragen.

Die Rechnung/Honorarnote muss u. a. folgende Punkte enthalten:

  • Angabe der Gesamt-Stundenanzahl
  • Angabe des Netto-Stundensatzes (entsprechend der Anmeldung bzw. dem Beratungsauftrag)
  • Leistungszeitraum
  • Auf der Honorarnote muss folgender Vermerk angeführt werden: Diese Rechnung kann nur bei der Wirtschaftskammer Wien zur Förderung eingereicht werden.
  • Die Bezeichnung des Rechnungsempfängers (des Kunden/der Kundin) muss mit den Angaben auf der Förderzusage ident sein.)

Die Zeitaufstellung muss enthalten: Datum, Ort und Art der Besprechung, Stichworte zum Beratungsinhalt, Beratungsdauer in Stunden.

In der Zeitaufstellung sind alle Leistungen darzustellen, die zur Erfüllung dieses Auftrages durchgeführt wurden.

Sofern darin Leistungen enthalten sind, die außerhalb der Beratungsförderung erbracht wurden, ist darauf ausdrücklich hinzuweisen und das zeitliche Ausmaß anzugeben.

Die Beratungsdokumentation soll der Beratungsdauer angemessen sein.

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