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Fragebogen des Finanzamtes zur Betriebseröffnung - FAQ

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Lesedauer: 3 Minuten

1. Ist jede Betriebseröffnung dem Finanzamt anzuzeigen?

Ja, jede betriebliche Tätigkeit ist dem Finanzamt Österreich mitzuteilen, unabhängig davon, ob mit dem Betrieb Abgabengrenzen überschritten werden und eine tatsächliche Steuerpflicht entsteht.

2. Wie erfolgt die Anzeige?

Die Mitteilung an das zuständige Finanzamt erfolgt bei Einzelunternehmen mittels Formular Verf 24, bei Kapitalgesellschaften mit dem Formular Verf 15 und bei Personengesellschaften mit dem Formular Verf 16; abrufbar auf der BMF-Homepage.

3. In welcher Form steht das Formular zur Verfügung?

Dieses Formular steht in folgenden Varianten zur Verfügung

  • Verf24 über FINANZOnline:  In Finanzonline findet man zwar den Begriff „Verf 24“ oder „Fragebogen zur Betriebseröffnung“ nicht wortwörtlich, jedoch sind die Fragen unter dem Punkt „Erklärungswechsel“ inhaltsgleich vorhanden.
  • Verf24 als PDF-Formular zum Drucken, Ausfüllen und Speichern: Bei dieser Variante kann via PC ausgefüllt, das Dokument gespeichert, zu Hause selbst ausgedruckt und beim Finanzamt persönlich oder per Post abgegeben werden.
  • Verf24 als Barrierefreies-Formular: Diese Formularvariante wurde speziell für blinde und sehbehinderte Personen erstellt.
  • Verf24 in Papierform: Über den Link kann das Formular beim Finanzamt bestellt werden und kommt dann bequem per Post. Das ausgefüllte Formular kann dann ebenfalls persönlich oder per Brief an das Finanzamt übermittelt werden.

4. Bis wann ist die Betriebseröffnung mitzuteilen?

Die Betriebseröffnung ist dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats ab Beginn der betrieblichen Tätigkeit anzuzeigen.

5. Wem steht der Alleinverdienerabsetzbetrag zu?

Alleinverdiener sind Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind, die mehr als 6 Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partner sind und von ihrem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partner nicht dauernd getrennt leben oder die mehr als 6 Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Le­bensgemeinschaft leben. Der (Ehe-)Partner darf höchstens Einkünfte von 6.937 EUR (2024) jähr­lich erzielen. Der Alleinverdienerabsetzbetrag beträgt jährlich bei einem Kind 572 EUR (2024), bei zwei Kindern 774 EUR (2024). Dieser Betrag erhöht sich für das dritte und jedes weitere Kind um jeweils 255 EUR (2024) jährlich.

6. Was ist der Alleinerzieherabsetzbetrag?

Der Alleinerzieherabsetzbetrag in Höhe von 572 EUR (2024) steht einem Steuerpflichtigen zu, der mindestens ein Kind hat und mehr als 6 Monate im Kalenderjahr nicht in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft lebt. Die Erhöhungsbeträge für weitere Kinder sind gleich wie beim Alleinverdienerabsetzbetrag.

7. Welche Gewinnermittlung ist bei Firmenbucheintragung vorzunehmen?

Gewerbetreibende, die sich ins Firmenbuch eintragen lassen müssen - dies entweder kraft Rechtsform (z.B. GmbH) oder weil sie die Schwellenwerte des Unternehmensgesetzbuches für die Rechnungslegungspflicht überschreiten - sind zur doppelten Buchhaltung und zum uneingeschränkten Betriebsvermögensvergleich verpflichtet. Die freiwillige Eintragung ins Firmenbuch führt nicht automatisch zur verpflichtenden Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich. Details dazu finden Sie auf unserer Infoseite zu den Gewinnermittlungsarten.

8. Wie ist die Frage nach dem voraussichtlichen Jahresumsatz im Eröffnungs- bzw. Folgejahr zu beantworten?

Diese Zahl ist bestmöglich zu schätzen. Entscheidend ist, ob die Umsatzgrenze von netto 35.000 EUR überschritten wird. Ist dies der Fall, ist Umsatzsteuer abzuführen und es wird unabhängig davon, ob die Grenzen für eine etwaige Einkommensteuerpflicht erreicht werden, eine Steuernummer zugeteilt. Liegen die voraussichtlichen Umsätze unter 35.000 EUR  kann die Kleinunternehmerregelung angewandt werden. Details dazu finden Sie auf der Infoseite zur Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer).

9. Wie ist die Frage nach dem voraussichtlichen Gewinn im Eröffnungs- bzw. Folgejahr zu beantworten?

Die Beantwortung dieser Frage sollte auf einer seriös angestellten Schätzung beruhen; eine exakte Planungsrechnung ist in diesem Zusammenhang jedenfalls hilfreich. Das Finanzamt benötigt diese Angaben einerseits für die Feststellung einer etwaigen Einkommensteuerpflicht bzw. setzt das Finanzamt auf Basis dieser Schätzungen die Einkommensteuervorauszahlungen fest.

10. Was ist ein stiller Gesellschafter?

Ein stiller Gesellschafter beteiligt sich am Unternehmen mit einer Vermögenseinlage und tritt nach außen nicht in Erscheinung. Ist er am Unternehmenswert beteiligt (atypisch stiller Gesellschafter), wird das Unternehmen steuerlich wie eine Personengesellschaft behandelt und es ist das Formular Verf 16 (Fragebogen für Personengesellschaften) auszufüllen. 

Stand: 01.04.2024

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