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Familienhafte Mitarbeit

Kinder - Ehegatten - andere Familienangehörige - Sozialversicherungspflicht

In Familienbetrieben kommt es häufig vor, dass Ehepartner, Kinder oder auch andere Familienangehörige mitarbeiten ("aushelfen“), ohne dass sie dafür ein Entgelt erhalten. Es fragt sich unter welchen Voraussetzungen eine Gebietskrankenkasse in diesen Fällen ein Versicherungsverhältnis herstellen und Beiträge verlangen kann.

 

Das zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, der Wirtschaftskammer Österreich sowie dem Bundesministerium für Finanzen akkordierte Merkblatt über die familienhafte Mitarbeit bietet eine gute Orientierungshilfe für die Einzelfallbeurteilung.

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