Metalltechniker, Landesinnung

Merkblätter

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Privatnutzung von Firmenfahrzeugen durch Arbeitnehmer

Unternehmer, die sich Firmenfahrzeugen bedienen, stellen sich regelmäßig Fragen zur steuerlichen Beurteilung der Benützung von arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugen durch Mitarbeiter. 

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Baumaschinen & Co ab Juli Gefahrgut? Nein, andere Maschinen schon!

Baufahrzeuge wie Rad- und Kettenbagger, Lader, Straßenwalzen, Forstmaschinen, usw. konnten bisher unter den erleichterten Bedingungen der Freistellung nach 1.1.3.3 lit b) ADR befördert werden. Sonstige Geräte und Maschinen wie Generatoren, Kompressoren, Heizvorrichtungen wurden bisher unter der Freistellung 1.1.3.1 lit b) ADR transportiert. Ab 1. Juli 2013 legt die Sondervorschrift 363 ADR weitere Bedingungen für den Transport derartiger Maschinen fest, sofern es sich beim Tankinhalt um Kraft-/Brennstoff insb. Diesel und Benzin handelt. 

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Empfehlung betreffend Anforderungen an Materialien in Kontakt mit Wasser für den menschlichen Gebrauch

Die Anforderungen an die Qualität von Bauprodukten im Hinblick auf Materialien in Kontakt mit Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) sind nicht vom Regelungsumfang des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes – LMSVG und der Trinkwasserverordnung – TWV umfasst.

Informationsschreiben des BM

Empfehlung des BM


Ausnahmegenehmigung betreffend der Typengenehmigung land- und forstwirtschaftlicher Zugmaschinen

Den Erlass des BMVIT betreffend Ausnahmegenehmigungen hinsichtlich der Typengenehmigung von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen entsprechend der Richtlinie 2009/144/EG (i.d.F. der RL 2010/52/EU) und der Richtlinie 86/297/EWG (i.d.F. der RL 2010/62/EU) finden Sie unter dem folgenden Link. 

Erlass

Richtlinie 2010-62

Richtlinie 2010-52


Brandschutzklappen K90, Ende der Übergangsfrist mit 1.9.2012 

Ab 1. September 2012 dürfen nur gemäß EN 15650 CE–gekennzeichnete Brandschutzklappen in Verkehr gebracht werden. Nicht CE gekennzeichnete Brandschutzklappen dürfen jedoch weiterhin eingebaut werden, wenn die Bewilligung des betreffenden Bauvorhabens und die Vergabe der Ausführung der betreffenden haustechnischen Anlage bereits vor dem 1. September 2012 erfolgt sind und diese Brandschutzklappen das ÜA-Zeichen gemäß Baustoffliste ÖA i.d.F. 1. Novelle 2010 aufweisen.

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Nachträgliche Ausstattung von Zugmaschinen

mit einer Druckluft-/Hydraulik- Bremsanlage für Anhänger; Möglichkeit des Absehens von einer Vorführung des Fahrzeuges

Die nachträgliche Ausstattung von Zugmaschinen mit einer Druckluft-/Hydraulikbremse stellt eine anzeige- und genehmigungspflichtige Änderung gemäß § 33 Kraftfahrgesetz 1967 dar. Nach Ansicht des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie ist aber eine Vereinfachung in der Abwicklung des Verfahrens denkbar.

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Erlass Probefahrtkennzeichen, Fahrten zur Überführung eines Fahrzeuges im

Da sich in letzter Zeit Fragen rund um die Überstellung von nicht zum Verkehr zugelassenen fabrikneuen Omnibussen, Lastkraftwagen, Sattelzugfahrzeugen oder Sattelanhängern mit Probefahrtkennzeichen häufen und in diesem Zusammenhang verschiedene Formen der Abwicklung denkbar sind (durch eigene Lenker oder durch Subunternehmen) darf das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zur Klarstellung Folgendes mitteilen.

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Stand: 13.12.2022