Maschinen- und Technologiehandel, Landesgremium

Altbatterienrücknahme

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Laut Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft muss jeder Handelsbetrieb, der Batterien verkauft, Altbatterien von Konsumenten zurücknehmen. Dafür sind auch eigene Behältnisse vorgesehen.Nicht zuletzt dem Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels war es immer ein Anliegen, dass die vollen Behältnisse von den Handelsbetrieben regelmäßig abgeholt werden, wobei auch der gesetzlich vorgesehene Begleitschein ausgefüllt wird.

Die Firma Saubermacher ist nun an uns herangetreten, dass die Kosten durch diese österreichweite Aktion sehr hoch liegen würden und eine Kostendeckung sehr schwierig sei. Nach umfangreichen Verhandlungen auf allen Ebenen ist es jedoch gelungen, die für die Handelsbetriebe kostenlose Sammelaktivität aufrecht zu erhalten, jedoch mit der Einschränkung, dass die Abholfrequenz reduziert wird, wobei diese jedoch nach unserer Meinung auch als vollkommen ausreichend anzusehen ist.

Wir freuen uns daher, Ihnen mitteilen zu können, dass diese Serviceleistung weiter durchgeführt wird, danken allen Beteiligten für ihre intensiven Bemühungen und ersuchen Sie, auch bei Batterien Ihrer Sammelverpflichtung nachzukommen.
Im nachfolgenden Informationsblatt sind die alten und neuen Modalitäten der Abholung gegenübergestellt: Info-Blatt

Stand: 02.07.2021