Austrian Life Sciences Programme – Ausschreibung 2023
Life Sciences-Branche in Österreich durch Forschungsförderung und nationale wie internationale Vernetzung ausbauen und stärken
Einstellungen
Förderungswerber
Unternehmen sowie Akteure aus der universitären und außeruniversitären Forschung, Fachhochschulen, Höhere Technische Lehranstalten mit Sitz in Österreich. Die Teilnahme ausländischer Partner ist (abhängig vom Förderungsinstrument) möglich.
Die Beteiligung von Akteuren entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist gefordert.
Förderungszweck
Die Austrian Life Sciences Programme unterstützen innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben und stärken damit die
langfristige Wettbewerbsfähigkeit.
Förderungsgegenstand
F&E-Unternehmensprojekte, Klinische Studien zu den Themen:
- Digitalisierung im Gesundheitswesen
- Medizinprodukte
- Arzneimittel
Max. Förderobergrenze: € 3 Mio.
Leitprojekt
- Bereich klinische Forschung für neuartige Lösungen zu Gesundheits- und Krankheitsdaten
Art und Ausmaß der Förderung
Förderbar sind alle dem Projekt zurechenbaren Kosten (zB Personalkosten, Kosten für Nutzung von F&E-Infrastruktur, Sach- und Materialkosten, Reisekosten bis hin zu Drittkosten), die direkt,
tatsächlich und zusätzlich zum herkömmlichen Betriebsaufwand während des Förderungszeitraums laut Förderungsvertrag entstanden sind. Details dazu finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen (vor allem abweichende Regelungen zu Klinischen Studien) und im FFG-Kostenleitfaden.Anmerkung
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Kontaktpersonen der FFG:
Marlene Zellner
T +43 5 7755 1518
M marlene.zellner@ffg.at
Einreichung
Die aktuelle Ausschreibung ist von 24.01.2023 bis 21.12.2023, 12:00 Uhr geöffnet.
Für Leitprojekte endet der Einreichschluss am 30.06.2023
Die Einreichung ist ausschließlich über FFG eCall möglich.Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.