Person mit lockigem blondem Haar und Rosa Shirt bezahlt kontaktlos mit einer Bankomatkarte bei einem Kartenterminal
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Sparte Handel

Die neue Debit Mastercard im Handel

Handlungsfelder für Händler 

Lesedauer: 1 Minute

Die Erste Bank und die Sparkassen bieten seit 08.04.2019 eine neue „Bankomatkarte“ an: Die Debit Mastercard.

Die neue Debit Mastercard der Ersten Bank und der Sparkassen ist ein Nachfolge-Produkt der Bankomatkarte Maestro. Kunden mit einer Debit-Karte werden bis Ende 2020 eine Debit Mastercard erhalten.

Die Debit Mastercard bietet die gewohnten Maestro Funktionen an und ermöglicht zusätzlich das Bezahlen im Internet. Im Unterschied zu der Kreditkarte wird dem Kunden der Betrag sofort vom Girokonto abgebucht.

Die neue Debit-Mastercard aus Händlersicht

Für all jene Unternehmen, die bargeldlose Zahlungen im stationären Geschäft akzeptieren, bestehen folgende Handlungsfelder:

  • Manche Bezahlterminals erkennen die Debit Mastercard automatisch als eine Debit Karte. Damit ist auch eine Zahlung mit der Debit Mastercard möglich. Bei diesen Bezahlterminals sind keine Änderungen in den Systemen notwendig.
    Andere Bezahlterminals wiederum erkennen die Debit-Mastercard nicht als eine Debit-Karte. Damit Zahlungen mit der Debit-Mastercard möglich sind, müssen jene Händler, die bisher keine Kreditkartenzahlungen akzeptiert haben, sicherstellen, dass der Zahlungsdiensteanbieter die Kreditkartenzahlungsfunktion freischaltet.
    Da diese Umstellung durch Zahlungsdienstleister auf technische Ebene unterschiedlich gelöst wird, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Zahlungsdienstleister in Verbindung zu setzen und sich zu erkundigen, inwiefern hier ein Handlungsbedarf besteht.
  • Registrierkassen, die mit dem Bezahlterminal verbunden sind, müssen ebenfalls erkennen, welche Karte zum Einsatz kommt, damit für die neue Karte die richtige Disago-Gebühr abgerechnet wird. Händler müssen daher mit ihrem Registrierkassenhersteller prüfen, ob die Karte im Kassensystem richtig identifiziert wird. Dieses Update kann durch den Registrierkassenhersteller kostenpflichtig sein.
  • Die Disago-Gebühr, die der Händler für eine Transaktion an den Zahlungsdienstleister zu zahlen hat, wird in der Regel weiterhin mit „Debit-Konditionen“ verrechnet. Große Zahlungsdienstleister haben sich dazu entscheiden, Transaktionen mit der Debit Mastercard weiterhin mit „Debit-Konditionen“ abzurechnen.
    Wir empfehlen Händlern, anhand ihrer Abrechnungen zu überprüfen, ob ihre Disago-Gebühren ab April richtig verrechnet worden sind oder ob höhere Gebühren zum Tragen gekommen sind. Im zweiten Fall raten wir eine Kontaktaufnahme mit dem Zahlungsdienstleister.

Zudem sollten Online-Händler sicherstellen, dass bei der Auswahl „Mastercard“ mit Debitkarte und Kreditkarte bezahlt werden kann. 

Stand: 27.08.2019

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