Sparte Industrie

EU-Bodenmonitoring-Richtlinie: Schlanker Kommissionsentwurf, Auswirkungen auf Industrie und Altlasten noch offen

Informationen der Bundessparte Industrie

Lesedauer: 2 Minuten

26.09.2023

Die EU-Kommission legte im Sommer kein umfassendes Bodenrahmengesetz vor, aber eine einheitliche Definition und Überwachung der Bodengesundheit soll kommen.

Am 5. Juli 2023 wurde der Öffentlichkeit ein Entwurf für eine Richtlinie über Bodenüberwachung und -resilienz (Directive on Soil Monitoring and Resilience) vorgestellt. Jahrelang haben die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten diskutiert, ob Europa eine umfassende Bodenrahmen-RL braucht. Einer der Knackpunkte war die Finanzierung der Sanierung bestehender Altlasten in Ost- und Südeuropa, ein anderer die Frage, wie bestehendes nationales Bodenmanagement mit künftigen EU-Standards vereinbar sein würde.

Der Entwurf setzt nun einen ersten Schritt und hat zum Ziel, einheitliche Definitionen zur „Bodengesundheit“ und zur Überwachung derselben festzulegen. Konkrete Sanierungs- oder Wiederherstellung-Ziele gibt es vorerst nicht – sondern nur den niedergeschriebenen Willen, dass bis 2050 alle Böden der EU gesund sein sollen.

Erst wenn valide Bewertungen und Trends der Mitgliedstaaten am Tisch liegen, wird die Kommission in Phase 2 voraussichtlich eine Überarbeitung der RL vorschlagen, damit Ziele und Maßnahmen gesetzlich festgelegt werden können.  

Fokus: Ernährung und Altlasten

Eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung in der Land- und Forstwirtschaft hat sich als politisches Thema in Europa bereits etabliert: Resilienz-Bestrebungen im Nahrungsmittelsektor im Zuge des Ukraine-Konflikts, Klima-Maßnahmen in Form von Kohlenstoffbindung im Boden oder eine Verstärkung des Anbaus von erneuerbaren Rohstoffen für Energiewirtschaft und Bioökonomie sind durchaus Gründe, den Zustand der Böden unter die Lupe zu nehmen und mittel- bis langfristig zu verbessern.

Wie der Bodenzustand nun genau ermittelt werden soll, ist Gegenstand im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren. Das Parlament und den Rat wird u.a. die Frage beschäftigen, ob die schwarz-weiß-Unterscheidung „gesund“ / „nicht gesund“ auf Basis eines „one out – all out“-Kriteriums wie in der Wasserrahmen-RL (ist nur ein Parameter überschritten, kann ein Boden nicht mehr in einem guten Zustand sein) getroffen werden soll. Klassifikationen sind angesichts der über 320 Bodentypen in Europa ohnehin eine besondere Herausforderung. Auch die Neueinteilung der EU in Bodenbezirke stößt auf wenig Gegenliebe auf lokaler Ebene, wie man hört. Und: Sollte der Vorschlag massiv in das bestehende Altlasten-Regime in Österreich eingreifen wollen, ist mit Widerstand von Verwaltungsseite und Wirtschaft zu rechnen.  

Erstanalyse aus Industrie-Sicht

  1. Einige wesentliche Forderungen der BSI aus den vorangegangenen Konsultationen wurden berücksichtigt. Insbesondere der stufenweise Ansatz (zuerst einheitliche Definitionen und Monitoring-Standards, Ziele und Maßnahmen später) erscheint positiv.
  2. Der Vorschlag betrifft auch Böden auf Industriearealen. Regulatorische Doppelgleisigkeiten (Industrieemissions-RL – Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser; Altlastenregime) sind tunlichst zu vermeiden. Ob der Entwurf dies letztendlich ausreichend berücksichtigen wird, ist noch unklar.
  3. Überzogene Monitoring-Verpflichtungen, Bürokratie oder erweiterte Öffentlichkeits-Rechte (Überprüfungsverfahren) können die Bodennutzung auch unattraktiv machen. In der aktuellen Lage kann sich Europa dies im Hinblick auf den Ausbau der Versorgungssicherheit mit Nahrung, Energie und Rohstoffen nicht leisten.

Abschließend ein Lesetipp: In wenigen Tagen erscheint die Herbst-Ausgabe von ÖKO+, dem Fachmagazin für Ökonomie und Ökologie der WKÖ . Christoph Haller, Mitarbeiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik der WKÖ, wird darin eine Detailanalyse zum Richtlinienentwurf vorlegen.

Autor:
Mag. Richard Guhsl
E-Mail: richard.guhsl@wko.at