Mehrwertsteuererleichterung für nachhaltige Unternehmen

Antrag der Grünen Wirtschaft an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 15. November

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Aktualisiert am 15.11.2023

Neben der Generierung von budgetären Mitteln für öffentliche Zwecke, haben Steuern – der Begriff legt es nahe – die Aufgabe das wirtschaftliche Verhalten von Marktakteur:innen zu steuern. Durch die Implementierung von Steuern wirkt die öffentliche Hand auf Preise und nutzt damit marktwirtschaftliche Mechanismen um unterschiedlichsten Zielen näher zu kommen – so die ökonomische Theorie.

Viele Unternehmen in Österreich richten ihre Geschäftsmodelle schon jetzt an nachhaltigen und ökologischen Zielen aus. Trotzdem ist es im bestehenden System für Unternehmer:innen oftmals schwierig, die damit verbundenen Mehrkosten in ihren Preisen abzubilden. Dieser freiwillige Einsatz für das Ziel der Ökologisierung der Wirtschaft (und damit der Abwendung der Klimakatastrophe) sollte daher vom Gesetzgeber honoriert, und der bestehende Wettbewerbsnachteil durch nachhaltiges Unternehmer:innentum über einen verringerten Mehrwertsteuersatz ausgeglichen werden.

Eine Halbierung der Mehrwertsteuersätze für nachhaltig produzierte bzw. angebotene Produkte und Dienstleistungen würde mehr Menschen dazu zu bewegen eben diese nachzufragen, sowie Unternehmer:innen dazu ermutigen, ihre Geschäftsmodelle zu adaptieren.

Um nachzuvollziehen welche Produkte und Dienstleistungen nachhaltig produziert bzw. angeboten werden, soll auf öffentliche Zertifizierungen zurückgegriffen werden. Dafür eignen sich auf nationaler Ebene das Österreichische Umweltzeichen oder das AMA Bio Siegel und auf europäischer Ebene das EU-Ecolabel oder das EU-Bio-Label.



Bernhard Seeber
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Bernhard Seeber
Grüne Wirtschaft

Antrag

Das Wirtschaftsparlament beauftragt das Präsidium der WKÖ, sich beim Bundesminister für Finanzen dafür einzusetzen, dass die Mehrwertsteuersätze für nachhaltig produzierte bzw. angebotene Produkte und Dienstleistungen halbiert werden. Geeignete Prüflabels und Zertifikate, wie die oben erwähnten und bedarfsweise weitere sollen dafür als Nachweis für nachhaltige Produkte und Dienstleistungen herangezogen werden.


Der Antrag wurde abgelehnt