Nachhaltigkeit
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EU-Taxonomie-Verordnung

Im 2. Teil der Berichterstattung über die wichtigsten Begriffe zur Nachhaltigkeit steht die EU-Taxonomie-Verordnung am Programm.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 24.01.2024

Als Teil des europäischen „Green Deal“ schafft die EU-Taxonomie-Verordnung (seit 2020 in Kraft) einen Rahmen für die Definition, wann ein Unternehmen nachhaltig agiert. Ziel der Verordnung ist, ein einheitliches Klassifizierungssystem für nachhaltige Investitionen zu schaffen, um Investoren dabei zu unterstützen, ihre Geschäftstätigkeiten auf nachhaltige Ziele auszurichten. Die Verordnung legt fest, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten und welche nicht. Die Verordnung hat folgende Ziele:

  • Neuausrichtung der Kapitalströme auf nachhaltige Investitionen
  • Etablierung von Nachhaltigkeit als Bestandteil des Risikomanagements
  • Förderung langfristiger Investitionen und Wirtschaftsaktivitäten

Wirtschaftsaktivitäten bewerten

Ein Unternehmen muss seine wirtschaftlichen Aktivitäten zunächst in Hinblick darauf prüfen, ob diese in der EU-Taxonomie Berücksichtigung finden. Wenn ja, dann ist diese Tätigkeit Taxonomie-fähig und kann einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren Umweltzielen leisten. Die Taxonomie-fähige Wirtschafts­tätigkeit ist dann daraufhin zu prüfen, ob sie die technischen Anforderungen der Taxonomie erfüllt. Taxonomie-fähige wirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht den Anforderungen entsprechen, gelten nicht als konform. Bewertungsmaßstab sind sechs Umweltziele: 

  • Klimaschutz
  • Anpassung an Klimawandel
  • nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen 
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und der Ökosysteme

Vorteile für Unternehmen

Wenn eine Geschäftstätigkeit Taxonomie-konform ist, hat das Vorteile für die Kreditwürdigkeit und die Förderfähigkeit eines Unternehmens. Investoren nutzen dann diese Informationen, um Investitionsentscheidungen zu treffen, die mit den Zielen der Verordnung im Einklang stehen. Es ist daher empfehlenswert, die Anforderungen der EU-Taxonomie bereits jetzt bei der strategischen Ausrichtung zu berücksichtigen und deren Bedeutung für das Unternehmen zu beurteilen. Die EU-Taxonomie-Verordnung ist Teil der Strategie der EU für nachhaltiges Wachstum und soll dazu beitragen, die Umstellung auf eine klimaneutrale und ressourcenschonende Wirtschaft zu fördern. 

Online-Ratgeber zur EU-Taxonomie-Verordnung

Da das Thema EU-Taxonomie sehr umfangreich und komplex ist, soll der Ratgeber möglichst übersichtlich über das neue EU-Regulatorium informieren. Man erfährt, was Taxonomie ist, ob man davon betroffen ist und wie man sich darauf vorbereiten kann. Anhand eines Entscheidungsbaums kann man mithilfe eines 3-Level-Tests sofort prüfen, ob eine Geschäftstätigkeit Taxonomie-konform ist. Die empfohlenen Schritte, wie man sich vorbereiten kann, werden in praxisgerechter Weise dargestellt.

Inhalt des Online-Ratgebers:

  • Was ist die Taxonomie?
  • Wer ist davon betroffen?
  • Wann gelten die Bestimmungen?
  • Wo wird veröffentlicht?
  • Wie erfolgt die Bewertung?
  • Entscheidungsbaum mit 3-Level-Test 
  • Handlungsempfehlungen

Nutzen des Online-Ratgebers:

  • Zusammenfassende, übersichtliche Infos zur EU-Taxonomie-Verordnung
  • Übersicht des Mehrwerts und der Chancen für Unternehmen
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