Sparte Transport und Verkehr

Newsletter 18. März

Lesedauer: 1 Minute

15.11.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie mit Personal umgehen, wenn Aufträge ausbleiben ?- eine leider aktuelle Frage in vielen Betrieben.
 
Grundsätzlich haben Mitarbeiter einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, auch wenn Arbeiten wegen Auftragsausfällen wegfallen. Nur wenn eine Betriebseinstellung aufgrund von Maßnahmen gemäß Epidemiegesetz erfolgt (etwa wenn ein Unternehmen oder Bereiche unter Quarantäne gestellt wurden) gibt es gemäß Epidemiegesetz Ansprüche auf Entschädigung, die binnen 6 Wochen bei der Bezirksverwaltungsbehörde angemeldet werden müssen.
 
Mit dem Covid- Kurzarbeitsmodell gibt es eine attraktive Möglichkeit, anfallende Personalkosten temporär zu verlagern.
Das Modell der Kurzarbeit wurde gestern nochmals adaptiert: die Sozialversicherungsbeiträge werden nun ab Beginn einbezogen – das ist in den Unterlagen (Beilagen teilweise noch nicht berückischtigt).
Bei Kurzarbeit bleiben die Dienstverhältnisse aufrecht, somit auch die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen.
Allerdings müssen vor Beginn der Kurzarbeit Urlaubs- und Überstundenguthaben abgebaut sein.
 
Eine Alternative dazu ist die Aussetzung der Dienstverhältnisse mit Wiedereinstellungszusage für einen späteren Zeitpunkt.
Bei der Wiedereinstellungsvereinbarung kann im Unterschied zur Kurzarbeitsregelung die Abgeltung/Abrechnung von Zeitausgleich und Urlaub oder deren Übernahme zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart werden (ausdrücklich in der einvernehmlichen Auflösung vermerken). Für einen Zeitraum von max. 3 Monaten hat das AMS OÖ zugesichert, keine Weitervermittlungen in diesen Fällen vorzunehmen. Während dieser Zeit erhalten die Mitarbeiter Arbeitslosengeld.

Ergänzend zu unserem Newsletter vom 16.03. übermitteln wir folgende Dokumente die Sie beachten sollen:   

» Factsheet Wiedereinstellungszusage

» Vorlage Einvernehmliche Auflösung (inkl. Stundungsvereinbarung) IVm einer Wiedereinstellungsvereinbarung – Abfertigung neu

» Vorlage Einvernehmliche Auflösung (inkl. Stundungsvereinbarung) IVm einer Wiedereinstellungsvereinbarung – Abfertigung alt

» Webinar Personalmaßnahmen in der Krise vom 16.03.