Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung NEU & Zertifizierung von LSB-Lehrgängen NEU
FAQs
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Mit 21. September 2022 ist eine neue Lebens- und Sozialberatung-Verordnung (BGBl. II Nr. 116/2022; LSB-VO NEU) in Kraft getreten. Weiters gilt auch die Lebens- und Sozialberatungs-Befähigungsprüfungsordnung.
Wenn Sie Interesse daran haben, einen Lehrgang für Lebens- und Sozialberatung entsprechend den neuen Vorgaben abhalten zu wollen, dann bedarf es dazu einer neuen Zertifizierung des neuen Lehrganges nach den neuen Bestimmungen durch die beim Fachverband Personenberatung und Personenbetreuung eingerichteten Zertifizierungsstelle (BGBl. II Nr. 116/2022; LSB-VO NEU iVm § 119 Gewerbeordnung 1994).
Für die Beantragung der Genehmigung einer Zertifizierung eines LSB-Lehrganges nach den neuen Vorgaben, wurde eine Zertifizierungsplattform (https://zertifizierung.lebensberaterinnen.org/) eingerichtet.
Auf dieser Plattform haben Sie die Möglichkeit, sich zu registrieren um in weiterer Folge die notwendigen Daten einzugeben und nach erfolgreicher Eintragung sämtlich erforderlichen Daten/Unterlagen/Informationen die Zertifizierung zu beantragen.
Im E-Book finden Sie weitere Informationen zur Zertifizierung. Dort befinden sich folgende Elemente:
- Vorwort
- Rahmencurriculum
- Curriculum-Struktur (Aufbau eines Curriculums)
- Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung NEU
- Befähigungsprüfungsordnung
- Validierungsprozess
Das Informationsblatt dient Ihnen als Leitfaden für den Einstieg in das neue Zertifizierungsverfahren.
Sie können als Ausbildungsinstitute nach erfolgreicher Erstregistrierung und Bestätigung, Personen über diese Zertifizierungsplattform einladen, die Sie in Ihrem Lehrgang als Lehrgangsleiter:in (Lehrgangsverantwortliche Person, keine Ausbildungsbefugnis) und als Ausbildungsberechtigte einsetzen wollen.
Diese Personen haben dann durch die von Ihnen versendete Einladung die Möglichkeit, sich mittels des versendeten Links ebenfalls auf der Zertifizierungsplattform zu registrieren, ihre Daten und Dokumente einzugeben und sich zertifizieren zu lassen.
Die E-Mail-Adressen von Ausbildungsinstituten können nicht ident sein mit den E-Mail-Adressen von Lehrgangsleiter:innen und/oder Ausbildungsberechtigten.
Wenn Sie sohin als Ausbildungsanbieter sich zertifizieren lassen wollen und gleichzeitig in Ihrem Lehrgang als z.B. ausbildungsberechtigte Person tätig sein wollen, dann brauchen Sie dafür 2 unterschiedliche E-Mail-Adressen.
Wenn Sie bei der Zertifizierungsplattform technischen Support brauchen, so wenden Sie sich bitte an: support@lebensberaterinnen.org
Wenn Sie inhaltlichen Support brauchen, so wenden Sie sich bitte an: fv-pb@wko.at bzw. 05 90 900 3270
Die Informationen zur Zertifizierung werden demnächst auch auf der Bundesberufsgruppenhomepage zu finden sein (www.lebensberater.at).