Abgabensenkung auf Energie hilft am schnellsten
„Jetzt muss die Regierung rasch agieren und verhindern, dass die Versorgung der Betriebe mit Energie wie Gas oder Treibstoffe noch teurer wird“, stellt WKS-Präsident Peter Buchmüller fest. Die Wirtschaftskammer fordert zügige Steuersenkungen auf Energie.
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Die Lage bei den Energiepreisen ist schon vor der russischen Invasion äußerst angespannt gewesen. Die Invasion in der Ukraine gefährdet nun noch stärker die Versorgungslage Österreichs mit Gas und wird damit indirekt auch andere Energieformen verteuern. Namhafte Wirtschaftsexperten stellen bereits die Gefahr einer Rezession in den Raum. „Das zwingt jetzt zu einer Neubewertung der energiepolitischen Pläne bzw. zu einer Aussetzung dieser Pläne, bis sich die Lage an den Märkten entspannt“, fordert Buchmüller. „In der jetzigen Situation muss den Betrieben und Konsumenten schnell geholfen werden, am einfachsten, indem man Abgaben auf Strom und Gas senkt“, so Buchmüller.
Die Wirtschaftskammer Salzburg fordert daher:
- Verschiebung der Einführung des nationalen CO2-Preises durch das neue Emissionshandelszertifikategesetz, d. h. kein Start am 1. 7. 2022.
- Vorübergehende Senkung der steuerlichen Belastung (Mineralölsteuer, Umsatzsteuer) auf fossile Energieträger. Diese beträgt bei Diesel 49% und bei Benzin 54%.
- Weitere Senkung der steuerlichen Belastung (Netzabgaben, Umsatzsteuer) auf Strom.
- Erhöhung der Vergütung der Energieabgaben, nicht nur eine Erhöhung der Vorausvergütung.
- Kompensation der gestiegenen Energiekosten für Unternehmen im Einklang mit dem EU-Beihilferahmen.
Gleichzeitig muss Österreich den Ausbau der erneuerbaren Energie vorantreiben und einseitige Abhängigkeiten von Lieferanten abbauen und diversifizieren. Dazu braucht es:
- die Schaffung eines Rechtsrahmens und Etablierung von Strategien für grünes Gas und Wasserstoff.
- eine deutliche Verkürzung der Verwaltungsverfahren zur Bewilligung von erneuerbaren Energieprojekten und Energieleitungsstrukturen.
- eine wettbewerbsfähige Gestaltung des kommenden neuen Bundes-Energieeffizienzgesetzes mit Vermeidung weiterer kostentreibender Faktoren.
- und einen völligen Verzicht auf allenfalls geplante neue steuerliche oder abgabenrechtliche Belastungen von Energie.