Detailansicht Euroscheine auf Dokumenten liegend, daneben Taschenrechner und Kugelschreiber
© Stockfotos-MG | stock.adobe.com

Lohnnebenkosten Entlastung für den 1. Mitarbeiter

Die Förderungen auf einen Blick

Lesedauer: 1 Minute

  • AMS-Lohnnebenkostenförderung für den 1. Mitarbeiter 

    Ein-Personen-Unternehmer, die ihren ersten Mitarbeiter aufnehmen, erhalten 25 % des Bruttolohns zurück. Die Beihilfe gilt für maximal ein Jahr.

    Der Antrag auf Förderung kann vom EPU bei der regionalen AMS-Stelle eingebracht werden. Weitere Informationen sind unter http://epu.wko.at/mein-erster-mitarbeiter bzw. http://ams.at zu finden. 


  • NEU: 1plus1 - Einstellung des ersten Mitarbeiters

    Als Ergänzung zur bestehenden Förderung des AMS OÖ gewährt das Land OÖ für einen befristeten Zeitraum eine Unterstützung für EPU bei der Einstellung des ersten Mitarbeiters. In den ersten 3 Monaten sowie in den Monaten 10-12 des neu begründeten Beschäftigungsverhältnisses fördert das Land OÖ ergänzend das Bruttogehalt in der Höhe von 50% der entstehenden Bruttolohnkosten. 

    Detailinformationen finden Sie hier


    Finanzielle Förderung für EPU zur Einstellung des ersten Mitarbeiters - Alle weiteren Informationen zur Initiative 1plus1 hier


Stand: 28.10.2020

Weitere interessante Artikel