Technisch-rechtliche Vorschriften für Kfz in Österreich
Wann müssen bei welchen Kraftfahrzeugen Winterreifen und Schneeketten verwendet werden? Einzelinformationen zu weiteren speziellen Themen
Bis zu vier Kalendermonate Nachfrist nach dem in der Begutachtungsplakette gelochten Termin war man bisher gewohnt, um die Wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG („Pickerl-Überprüfung“) machen zu lassen. Ab 20. Mai 2018 gibt es diese Nachfrist für viele Kfz und Anhänger nicht mehr!
Ab 20. Mai 2018 tritt die Richtlinie 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen in Kraft.
Das Österreichische Verkehrsministerium hat auf Anfrage der WKO-Organisation klargestellt, dass diese EU-Richtlinie in Österreich nicht das Ziehen von Anhängern ohne ABS verbietet.
Alles Wissenswerte über die österreichischen Bestimmungen
Winterreifen und Schneeketten: Basisinformation in zwölf Sprachen
Welche Aufschriften sind auf einem LKW anzubringen weil vorgeschrieben? Was ist zu beachten?
Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von 10 km/h
Welche Bestimmungen gibt es bei der Benutzung von Fahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10
km/h? Was ist zu beachten?
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Neue E-Government-Anwendung für Sondertransporte
Ansuchen können ab 1.11.2011 elektronisch gestellt werden