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Technisch-rechtliche Vorschriften für Kfz in Österreich

Wann müssen bei welchen Kraftfahrzeugen Winterreifen und Schneeketten verwendet werden? Einzelinformationen zu weiteren speziellen Themen

Wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG („Pickerl-Überprüfung“): Ab 20. Mai 2018 für viele Kfz und Anhänger kein „Überziehen“ des Termins / keine Nachfrist mehr!

Bis zu vier Kalendermonate Nachfrist nach dem in der Begutachtungsplakette gelochten Termin war man bisher gewohnt, um die Wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG („Pickerl-Überprüfung“) machen zu lassen. Ab 20. Mai 2018 gibt es diese Nachfrist für viele Kfz und Anhänger nicht mehr!


Anhänger mit Bremsanlage ohne Antiblockiereinrichtung (ABE/ABS/ABV/EBS) dürfen weiterhin verwendet werden!

Ab 20. Mai 2018 tritt die Richtlinie 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen in Kraft.
Das Österreichische Verkehrsministerium hat auf Anfrage der WKO-Organisation klargestellt, dass diese EU-Richtlinie in Österreich nicht das Ziehen von Anhängern ohne ABS verbietet.


Alles Wissenswerte über die österreichischen Bestimmungen


Winterreifen und Schneeketten: Basisinformation in zwölf Sprachen


Aufschriften auf LKW

Welche Aufschriften sind auf einem LKW anzubringen weil vorgeschrieben? Was ist zu beachten?


Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von 10 km/h

Welche Bestimmungen gibt es bei der Benutzung von Fahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10

km/h? Was ist zu beachten?


Homepage für Sondertransporte

Alle Informationen auf einen Blick

 

Neue E-Government-Anwendung für Sondertransporte

Ansuchen können ab 1.11.2011 elektronisch gestellt werden

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